Die sozialen Netzwerke eignen sich für vieles – doch um über die Kollegen oder den Chef herzuziehen, sollten sich Angestellte lieber einen anderen Ort suchen. Das machte nun das Arbeitsgericht Duisburg deutlich. Ein Angestellter im Einzelhandel hatte Kollegen als „Speckrolle“ und „Klugscheißer“ bezeichnet, den Richtern reichte das im Prinzip für eine fristlose Kündigung. Nach Auffassung des Gerichts greife eine grobe Beleidigung bei Facebook stärker als im Gespräch, da sie immer wieder nachgelesen werden könne. Die vom Chef ausgesprochene Kündigung hielten die Richter dennoch für unwirksam. Der Angestellte habe im Affekt gehandelt, da er zuvor erfahren habe, dass ihn Kollegen zu Unrecht beim Chef angeschwärzt hatten.