Fast jedes vierte Unternehmen muss Teil der Corona-Hilfen zurückzahlen

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Fast jedes vierte Unternehmen, das in der Corona-Krise staatliche Hilfen bekam, muss einen Teil davon zurückzahlen. Das geht aus einer vorläufigen Bilanz des Wirtschaftsministeriums hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zugrunde liegen Stichproben der bislang eingereichten 338.000 Anträge für die Schlussabrechnung. Rund 40 Prozent der Betriebe bekommen demnach allerdings auch Nachzahlungen vom Bund.

Die Corona-Überbrückungshilfen wurden unbürokratisch an existenzbedrohte Unternehmen mit hohen Umsatzrückgängen ausgezahlt. Diese Auszahlung war aber an eine Schlussabrechnung gekoppelt - es wurden also der tatsächliche Umsatzrückgang und förderfähige Fixkosten mit der Prognose abgeglichen. Zu Rückforderungen kann es zum Beispiel kommen, wenn der tatsächliche Umsatzrückgang geringer war als bei Antragstellung erwartet.

Nach Zahlen des Wirtschaftsministeriums wurden rund 13,1 Milliarden Euro Soforthilfe und 63,3 Milliarden Euro für Programme wie die November-, Dezember-, oder Neustarthilfe ausgezahlt.

Frist für die Schlussabrechnungen war der 31. Oktober. Unbürokratisch könne dies aber bis zum 31. Januar und auf Antrag auch bis spätestens 31. März verlängert werden, hieß es im Wirtschaftsministerium. Die Zahlen sind daher nur eine Zwischenbilanz. Zudem betonte das Ministerium, kein Unternehmen solle durch starre Rückzahlungsfristen wirtschaftlich überfordert werden. (dpa)


 

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