Fehler bei der Arbeit: Wie man richtig um Entschuldigung bittet

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer bei der Arbeit einen Fehler gemacht hat, der sollte um Entschuldigung bitten - egal ob beim Chef oder den Kollegen. «Der Fokus liegt dabei auf dem 'Bitten', denn 'sich entschuldigen', das ist nicht möglich», sagt Psychologe Matthias Richter von der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF).

Angst davor, inkompetent zu wirken, muss derjenige, der sich entschuldigt, nicht haben. «Fehler gehören zum Menschen. Wer um Entschuldigung bittet, der reicht seinem Gegenüber die Hand», so der Experte. «Inkompetent ist eher, nicht auf ein solches Entschuldigungsgesuch einzugehen.»

Die Bitte um Entschuldigung sollte aber nicht als Formalie gesehen werden. So sei es wenig sinnvoll, im Affekt Schuld auf sich zu nehmen, die gar nicht besteht. «Erklären Sie Kollegen und/oder Chef lieber unmittelbar, dass Sie das Ergebnis der Situation bedauern», rät Richter. «Und bitten Sie gleichzeitig um Bedenkzeit und eine Aussprache etwas später.»

In der Zwischenzeit kann der Arbeitnehmer nachdenken, seinen Anteil an der Situation einschätzen und später im Gespräch für seine Fehler glaubhaft einstehen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Wer 0,4 Liter Cola bestellt hat, möchte genau diese Menge auch in seinem Glas serviert bekommen. Darf der Gastronom mit Eiswürfeln tricksen, damit der Füllstrich des Glases erreicht wird?

Trinkgeld wird mittlerweile auch über die digitale Trinkgeldfunktion an Kartenterminals gegeben. Eine aktuelle Analyse zeigt, wie hoch digitale Trinkgelder im Durchschnitt ausfallen – mit teils überraschenden Unterschieden bei den deutschen Millionenstädten. 

Die Arbeitslosigkeit in Deutschland steigt kontinuierlich seit Jahren. Doch in vielen Betrieben fehlt es weiterhin vor allem an einem: geeignetem Personal. Das betrifft auch weiterhin das Gastgewerbe.

Deutlich mehr Firmenpleiten und der höchste Stand in Westeuropa seit 2013: Das ist die Insolvenzbilanz des vergangenen Jahres. 190.449 Fälle zählt die Auskunftei Creditreform - 12,2 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Und ein weiterer Anstieg zeichne sich ab. 

Seit dem 1. Januar 2025 ist die E-Rechnung verpflichtend - zumindest auf Empfangsseite. Aber wie gelingt die Umstellung auf elektronische Rechnungen? Welche Fristen müssen beachtet werden? Und was bedeutet das für den Betriebsprüfer? Diese und viele weitere Fragen beantwortet Concierge – das ETL ADHOGA Branchenmagazin jetzt in der neuen Ausgabe.

Ganze Bohne im Aufwind, Pads im Sinkflug: Der Kaffeemarkt in Deutschland wandelt sich - auch durch das Kaufverhalten jüngerer Menschen. Sie setzen oft auch auf andere Wachmacher.

Vor einigen Wochen gab es bei der Bundesagentur für Arbeit einen IT-Sicherheitsvorfall, der schadlos verlaufen sein soll. Um weitere Angriffe dieses Musters zu verhindern, hat der Vorstand der BA aber zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für alle Portal-Nutzenden der BA beschlossen, auch die Arbeitgeber-Kunden.

Maximal 20 Stunden pro Woche: Länger sollten Werkstudentinnen und -studenten nicht arbeiten, um ihren Studierendenstatus nicht zu verlieren. Zumindest werden einige Vorgesetzte nicht müde, das regelmäßig zu betonen. Doch in Wahrheit ist die Regelung gar nicht so streng, wie man annehmen könnte. 

Nach drei starken Ausbildungsjahren in Folge lag 2024 die Zahl der gastgewerblichen Ausbildungsverhältnisse in allen drei Ausbildungsjahren zusammen wieder bei über 50.000 Azubis. Gegenüber dem Vorjahr stellt das nochmals eine Steigerung um 9,1 Prozent dar. Die Corona-Delle ist damit ausgeglichen.

In einem internationalen Ranking verpasst die Bundesrepublik einen Treppchenplatz knapp. Entscheidend ist laut den Wirtschaftsforschern dabei, wie die jeweilige Gesellschaft der Länder tickt.