Bei Mängeln eines Ferienhauses im Ausland können Urlauber von nun an auf deutsche Gerichte hoffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass Reisende vor einem Gericht ihres deutschen Wohnsitzes Schadensersatz gegen den Reiseveranstalter geltend machen können. Bisher war es umstritten, ob bei derartigen Klagen deutsche Gerichte zuständig sind oder das Gericht vor Ort. Laut BGH Urteil ist dies nun entschieden: Deutsche Gerichte sind für solche Schadensersatzklagen international zuständig. Mit ihrem Urteil bestätigte das höchste Gericht des Landes eine Entscheidung des Landgerichts Schwerin, das Urlaubern wegen Mängeln ihres belgischen Ferienhauses Schadensersatz zugesprochen hatte.