Fristen im Job: Lohnansprüche können schnell verfallen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Fristen im Job: So schnell können Lohnansprüche verfallen


 

Einfach abwarten? Das kann teuer werden: Warum manche Lohnansprüche schneller verfallen, als man denkt – und worauf Arbeitnehmer unbedingt achten sollten.

 

Berlin (dpa/tmn) – Wird Urlaubsgeld nicht ausgezahlt oder bleiben Überstunden unbezahlt, denkt man vielleicht: Darum kümmere ich mich später. Doch wer Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis nicht rechtzeitig geltend macht, geht schnell leer aus. Der Grund: sogenannte Ausschlussfristen. Darauf weist die Arbeitskammer des Saarlandes hin. Diese Fristen legen fest, innerhalb welcher Zeit bestimmte Forderungen gegenüber dem Arbeitgeber erhoben werden müssen – sonst verfallen sie.

Kurz und knapp – und schnell vorbei

Ausschlussfristen sind in vielen Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt. Oft betragen sie nur drei bis sechs Monate. Wird zum Beispiel ein Lohnbestandteil nicht ausgezahlt, muss dieser eingefordert werden – innerhalb dieser kurzen Frist. Sonst erlischt der Anspruch, selbst wenn er inhaltlich gerechtfertigt wäre. Auch Arbeitgeber müssen sich an solche Fristen halten. Zum Beispiel, wenn sie Schadenersatz geltend machen wollen.

Häufig sind Ausschlussfristen zweistufig aufgebaut: Zunächst muss der Anspruch schriftlich beim Arbeitgeber geltend gemacht werden. Wird er abgelehnt oder bleibt eine Reaktion aus, folgt eine zweite Frist, innerhalb derer der Anspruch eingeklagt werden muss. Nur wer beide Stufen einhält, kann seine Forderung durchsetzen.

Genau hinschauen – auch ins Kleingedruckte

Ausschlussfristen stehen nicht immer direkt im Arbeitsvertrag. Oft wird darin beispielsweise nur auf einen Tarifvertrag verwiesen, in dem die Fristen geregelt sind. Wer also auf Nummer sicher gehen will, sollte genau prüfen, ob ein solcher Bezug im Vertrag enthalten ist – oder sich rechtlich beraten lassen. Denn: Auch wer nichts von der Ausschlussfrist weiß, kann seinen Anspruch verlieren. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die neue digitale Ausbildungsbegleitung, kurz „digiAB“ der DEHOGA-Akademie des DEHOGA Baden-Württemberg ist online. Das Online-Lernprogramm unterstützt Auszubildende aller sieben gastgewerblichen Ausbildungsberufe und bereitet sie auf die gestreckte Abschlussprüfung (GAP Teil 1 und Teil 2) vor.

Der Vorstand der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe hat in seiner April-Sitzung den Beitragssatz für das Jahr 2024 beschlossen: Er beträgt 0,327 (je 100 Euro Entgelt) und sinkt damit im Vergleich zum Vorjahr (0,337) leicht.

Unsere Arbeitswelt hat ein neues gefährliches Wort. Es heißt LEISTUNG. Es ist so problematisch befrachtet, dass es kaum mehr ausgesprochen werden darf. Doch es darf nicht sein, dass die einen nur Work haben und die anderen nur Life. Wir müssen schleunigst über unser Verständnis von Leistung reden. Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.

Spargel ist eines der letzten Gemüse, das nur saisonal im Angebot ist. Umso mehr sehnen viele die Erntezeit herbei. Spargel bedeutet aber auch gigantische Flächen voller monotoner Folienreihen.

Die Wiederwahl von Donald Trump zum US-Präsidenten hat das Ansehen der Vereinigten Staaten in mehreren westeuropäischen Ländern stark beeinträchtigt. Besonders kritisch fällt das Urteil in Dänemark aus.

Künstliche Intelligenz (KI) ist in vielen Jobs inzwischen Teil des Arbeitsalltags. Die neuen Tools kommen aber auch mit neuen Regeln. Was Beschäftigte in rechtlicher Hinsicht beachten müssen.

Am 7. und 8. April 2025 traten die besten Auszubildenden der gastgewerblichen Berufe aus Mecklenburg-Vorpommern im Schloss Fleesensee zur 30. Landesjugendmeisterschaft an – ein besonderes Jubiläum für den traditionsreichen und renommierten Wettbewerb.

Viele Menschen in Thüringen beurteilen ihre Arbeitsbedingungen schlechter als der ostdeutsche Durchschnitt. Häufige Gründe sind Schichtarbeit, Personalmangel und eine hohe Arbeitsbelastung.

Wenn plötzlich mehr Geld auf der Lohnabrechnung steht, ist das erst mal Grund zur Freude. Steckt jedoch ein Fehler dahinter, lassen sich keine Ansprüche ableiten, zeigt ein Urteil.

Der Hotelverband Deutschland bietet seinen Mitgliedsunternehmen in Zusammenarbeit mit Schneider Consulting einen neuen Service zu Förderprogrammen für die Branche an. Mitgliedern steht ab sofort eine branchenindividuelle Fördermittelplattform zur Verfügung, mit der Fördermöglichkeiten schnell und einfach gefunden werden.