Hotels und Restaurants im Winterschlaf? – Achtung bei Energiepreisen und Kurzarbeit!

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Der DEHOGA Bundesverband berichtet, dass zuweilen gastgewerbliche Unternehmen mit dem Gedanken spielen, den Betrieb aufgrund der Kostenexplosion bei Gas und Strom in eine Art „Winterschlaf“ zu versetzen. Soweit bei solchen Überlegungen der Bezug von Kurzarbeitergeld (Kug) einkalkuliert sei, gebe es aber zu beachten, dass der Arbeitsausfall immer unvermeidbar sein muss. 

Eine Gewährung von Kug ausschließlich wegen aktueller Preissteigerungen, insbesondere bei Energie, ist nicht möglich. Darauf weist die Bundesagentur für Arbeit in ihren FAQ zum Kug auch nochmals explizit hin: Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld - Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)

Zur Erläuterung sagt der DEHOGA Bundesverband in einem Rundschreiben: Dreh- und Angelpunkt für die Gewährung von Kug ist immer das Entstehen eines unvermeidbaren Arbeitsausfalls. Dieser muss in der Kurzarbeitsanzeige konkret dargelegt werden. Der Arbeitsausfall kann auf einem unabwendbaren Ereignis oder wirtschaftlichen Ursachen beruhen.

Ein unabwendbares Ereignis könnte in einem gastgewerblichen Betrieb z.B. eintreten, wenn aufgrund einer Gasmangellage die Bundesnetzagentur seine Energieversorgung einschränkt. In einem solchen Fall dürften die Auswirkungen auf den Betrieb und der Wegfall der Tätigkeiten in aller Regel gut darstellbar sein. Die Ausführung der Arbeit ist dann ganz oder teilweise unmöglich. Preissteigerungen stellen dagegen kein unabwendbares Ereignis im Sinne des Kurzarbeitergeldes dar, sondern ein Marktrisiko.

Preissteigerungen können mittelbar eine wirtschaftliche Ursache für Arbeitsausfälle im Sinne des Kurzarbeitergeldrechts sein. Allerdings nur dann, wenn sich daraus, z.B. wegen Stornierungen, einem Nachfragerückgang oder einer strukturellen Veränderung in der gesamten Branche oder einer Tourismusregion, ein unvermeidbarer Arbeitsausfall ergibt. Das kann in einem gastgewerblichen Betrieb z.B. dann der Fall sein, wenn die Energiekostensteigerung Preiserhöhungen erforderlich macht, durch die dann wiederum die Gästenachfrage sinkt.

Gastgewerblichen Betrieben ist in solchen Fällen dringend zu empfehlen, die Auswirkungen der Energiepreissteigerungen auf den Umsatz und vor allem auf die Tätigkeiten der Beschäftigten im Betrieb konkret darzulegen. Dargelegt werden sollten auch Bemühungen des Betriebes, den Arbeitsausfall zu vermeiden, z.B. indem Energieeffizienzmaßnahmen zur Reduzierung der Energiekosten eingesetzt wurden. Für Kug muss der Arbeitsausfall erheblich und vorübergehend sein. Nach den aktuell nochmals bis zum 31.12.2022 verlängerten Kug-Sonderregelungen  reicht es aus, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten von einem Arbeitsausfall mit mehr als 10 Prozent Entgeltausfall betroffen sind, so der DEHOGA-Bundesverband. Vorübergehend ist der Arbeitsausfall, wenn mit gewisser Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit wieder mit Übergang zur normalen Arbeitszeit zu rechnen ist.

Unternehmer sollten auch bedenken, dass zwar die erleichterten Zugangsregelungen zum Kug bis zum Jahresende verlängert wurden, nicht aber die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge und nicht die erhöhten Kug-Sätze.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Insgesamt 479.800 neue Ausbildungsverträge wurden im Jahr 2023 in Deutschland in den insgesamt 328 staatlich anerkannten Ausbildungsberufen abgeschlossen. Das vermeldet destatis diese Woche. Das sind 2,1 Prozent mehr als 2022 und damit erstmals seit der Coronakrise wieder ein deutliches Plus. Im Gastgewerbe sehen die Zahlen noch deutlich besser aus.

Zum Start des Ausbildungsjahres rückt die Kluft zwischen unbesetzten Lehrstellen und Schulabgänger ohne Ausbildungsplatz wieder in den Blickpunkt. Dass junge Menschen und Betriebe häufig nicht zueinander finden, hat mehrere Ursachen. Ein Grund: Unternehmen und junge Menschen kommunizieren oft aneinander vorbei.

Die Aufnahme eines Kredits wird in Deutschland häufig durch die Schufa, die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, begleitet. Diese Institution erfasst die Kreditwürdigkeit von Bürgern und wirkt sich maßgeblich auf die Bedingungen eines Kredits aus. Für viele Menschen, die aufgrund von negativen Schufa-Einträgen Schwierigkeiten haben, einen Kredit in Deutschland zu erhalten, stellt sich die Frage, ob Kredite auch im Ausland beantragt werden können, ohne dass die Schufa eine Rolle spielt. Überdies gibt es zahlreiche Hürden, die es zu überwinden gilt, um einen Kredit im Ausland zu erhalten. Der folgende Artikel klärt auf.

Die Stadt Frankfurt führt zur Stärkung der Nachtkultur einen sogenannten Nachtrat ein. Dieser Rat setzt sich aus 13 Menschen aus der Stadtverwaltung und den verschiedenen Branchen der Nachtökonomie zusammen. Das Gastgewerbe steht besonders im Fokus.

Ein Weihnachtsmarkt ohne Musik ist für viele undenkbar. Doch die vielerorts gestiegenen Gema-Rechnungen sorgten 2023 für Unmut. Die Verwertungsgesellschaft setzt nun auf mehr Infos für Veranstalter.

Deutschlands Arbeitnehmer machen die Kaufkraftverluste aus den Hochinflationszeiten weiter wett. Im zweiten Quartal übertrafen die Steigerungen der Bruttolöhne das fünfte Mal in Folge die Entwicklung der Verbraucherpreise.

Die BAT-Stiftung für Zukunftsfragen hat den „Freizeit-Monitor 2024“ vorgestellt. Für die seit 1982 regelmäßig durchgeführte Untersuchung wurden im Juli und August Bürger ab 18 Jahren zu über 100 unterschiedlichen Freizeitaktivitäten befragt.

Ein aktueller Bericht des Arbeits- und Wirtschaftsministeriums bescheinigt der Lehrlingsausbildung in Österreich ein Langzeittief. Besonders auffällig ist die Entwicklung in der Tourismusbranche, wo sich die Zahl der Lehrlinge in den letzten 15 Jahren mehr als halbiert hat.

Wer bereits alle Urlaubstage für das Jahr aufgebraucht hat und dennoch eine Auszeit benötigt, kann unbezahlten Urlaub beantragen. Doch nicht immer hat ein solcher Antrag Aussicht auf Erfolg.

Arbeitsmittel sparen – auf Kosten der Mitarbeiter? Manche Arbeitgeber bitten ihre Angestellten, den eigenen Laptop für die Arbeit zu nutzen. Doch sind Arbeitnehmer verpflichtet, dem zuzustimmen?