IHKs setzen Zwischenprüfung für Frühjahr 2020 aus

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) setzen die Zwischenprüfung für Frühjahr 2020 bundesweit ersatzlos aus – eine Nachholpflicht für betroffene Prüflinge besteht nicht.  Die zuständigen IHK-Gremien haben sich am 16. März 2020 darauf verständigt, die für das Frühjahr 2020 angesetzte Zwischenprüfung ersatzlos entfallen zu lassen. Auf ein nachträgliches Ablegen der Zwischenprüfung wird für die im Frühjahr 2020 betroffenen Prüflinge verzichtet.

Die Zwischenprüfung soll den Azubis wie auch den Ausbildenden in den Betrieben zur Mitte der Berufsausbildung in erster Linie eine Rückmeldung über den Leistungsstand geben. Beide Seiten erhalten damit einen Hinweis wie beispielsweise das Lernen weiter gefördert und Ausbildungsmaßnahmen verbessert werden können.

Anders als bei der Abschlussprüfung ergeben sich aus den Ergebnissen der Zwischenprüfung jedoch keine verbindlichen Folgen für das Bestehen des Berufsabschlusses. Sie fließt als Prüfungsleistung nicht in das Endergebnis der Abschlussnote ein.

Daher wird seitens der IHKs als zuständige Stellen auf ein nachträgliches Ablegen der Zwischenprüfung für die im Frühjahr 2020 betroffenen Prüflinge verzichtet. Grund für diese Entscheidung ist die objektive Unmöglichkeit, die Zwischenprüfung in der derzeitigen Lage und unter den geltenden, behördlichen Auflagen im Zusammenhang mit der Corona-Krise durchzuführen.

Das Aussetzen der Zwischenprüfung gilt ausschließlich für die im Frühjahr 2020 betroffenen Prüflinge. Die nicht eingesetzten  Aufgaben bleiben bei den IHKs unter Verschluss und werden nicht herausgegeben.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Auch fünf Jahre nachdem die Corona-Pandemie Videokonferenzen zum Durchbruch verholfen hat, bedeuten sie für viele Menschen Stress. Wie stark, das kommt auch darauf an, wer mit wem spricht, wie eine Umfrage im Auftrag von Logitech zeigt.

Arbeiten von zu Hause oder Anwesenheitspflicht im Büro? Wie sieht eine vernünftige Mischung aus beiden Modellen aus? An diesen Fragen scheiden sich in der deutschen Wirtschaft die Geister.

Wer 0,4 Liter Cola bestellt hat, möchte genau diese Menge auch in seinem Glas serviert bekommen. Darf der Gastronom mit Eiswürfeln auffüllen, damit der Füllstrich des Glases erreicht wird?

Trinkgeld wird mittlerweile auch über die digitale Trinkgeldfunktion an Kartenterminals gegeben. Eine aktuelle Analyse zeigt, wie hoch digitale Trinkgelder im Durchschnitt ausfallen – mit teils überraschenden Unterschieden bei den deutschen Millionenstädten. 

Die Arbeitslosigkeit in Deutschland steigt kontinuierlich seit Jahren. Doch in vielen Betrieben fehlt es weiterhin vor allem an einem: geeignetem Personal. Das betrifft auch weiterhin das Gastgewerbe.

Deutlich mehr Firmenpleiten und der höchste Stand in Westeuropa seit 2013: Das ist die Insolvenzbilanz des vergangenen Jahres. 190.449 Fälle zählt die Auskunftei Creditreform - 12,2 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Und ein weiterer Anstieg zeichne sich ab. 

Seit dem 1. Januar 2025 ist die E-Rechnung verpflichtend - zumindest auf Empfangsseite. Aber wie gelingt die Umstellung auf elektronische Rechnungen? Welche Fristen müssen beachtet werden? Und was bedeutet das für den Betriebsprüfer? Diese und viele weitere Fragen beantwortet Concierge – das ETL ADHOGA Branchenmagazin jetzt in der neuen Ausgabe.

Ganze Bohne im Aufwind, Pads im Sinkflug: Der Kaffeemarkt in Deutschland wandelt sich - auch durch das Kaufverhalten jüngerer Menschen. Sie setzen oft auch auf andere Wachmacher.

Vor einigen Wochen gab es bei der Bundesagentur für Arbeit einen IT-Sicherheitsvorfall, der schadlos verlaufen sein soll. Um weitere Angriffe dieses Musters zu verhindern, hat der Vorstand der BA aber zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für alle Portal-Nutzenden der BA beschlossen, auch die Arbeitgeber-Kunden.

Maximal 20 Stunden pro Woche: Länger sollten Werkstudentinnen und -studenten nicht arbeiten, um ihren Studierendenstatus nicht zu verlieren. Zumindest werden einige Vorgesetzte nicht müde, das regelmäßig zu betonen. Doch in Wahrheit ist die Regelung gar nicht so streng, wie man annehmen könnte.