Keine Einreise wegen Coronavirus: Das müssen Flugreisende wissen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Israel lässt deutsche Reisende wegen des neuartigen Coronavirus nicht mehr ins Land - außer sie begeben sich nach der Ankunft in eine 14-tägige Quarantäne. Diese Vorgabe bedeutet de facto ein Einreiseverbot und macht einen Urlaub unmöglich.

Bei einem behördlichen Einreiseverbot liege ein Fall von höherer Gewalt vor, erklärt der Reiserechtsexperte Ernst Führich aus Kempten. Es handele sich um einen unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstand. Sowohl eine Pauschalreise als auch ein einzelner Flug ließen sich kostenfrei stornieren. Schadenersatz oder Ausgleichszahlungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung seien aber ausgeschlossen.

Weil Israel die Einreise bei fehlendem Quarantänenachweis verweigere, müsse die Fluggesellschaft einem Passagier schon am Abflughafen in  Deutschland den Zutritt zum Flugzeug verweigern, ergänzt der Rechtsanwalt Paul Degott aus Hannover. Die Beförderung kann somit nicht stattfinden. Der Experte für Reiserecht kommt ebenfalls zu dem Schluss: Flugpassagiere bekommen das Geld für ihr Ticket zurück.

Fluggesellschaften streichen Flüge

Lufthansa streicht als Folge der Einreisebeschränkungen ab 8. März alle Israel-Flüge nach Tel Aviv und Eilat für die kommenden drei Wochen, wie die Fluggesellschaft am Donnerstag mitteilte. Das gilt auch für Flüge von Swiss und Austrian Airlines. Die Lufthansa Group sehe sich zu dieser Einstellung aus wirtschaftlichen und operativen Gründen gezwungen, da viele Passagiere nicht mehr zur Einreise berechtigt seien, heißt es in der Mitteilung.

Easyjet rät Passagieren, sicherzustellen, dass sie die neuen Anforderungen erfüllen können. Das Flugprogramm von und nach Israel bleibe unberührt.

Die neuen Einreisebestimmungen für Israel

Die Einreise unter anderem aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ist für nicht-israelische Staatsangehörige grundsätzlich ab dem 6. März nicht mehr möglich, informiert das Auswärtige Amt in seinem Reise- und Sicherheitshinweis für Israel.

Ankommenden Passagieren werde die Einreise verweigert, falls sie keine Möglichkeit häuslicher Quarantäne in Israel für 14 Tage nachweisen können, erläutert das Staatliche Israelische Verkehrsbüro. Die Isolierung dürfe kein Hotel sein. Gäste etwa aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die bereits in Israel sind, können den Angaben zufolge wie geplant ihren Aufenthalt fortsetzen. Niemand werde des Landes verwiesen, so das Verkehrsbüro.

Geld zurück bei abgesagter Pauschalreise

Pauschalreisende sind immer abgesichert: Kann der Veranstalter eine Reise wegen behördlicher Anordnungen nicht wie geplant durchführen, haben Kunden das Recht, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Das heißt, sie bekommen ihr angezahltes Geld vom Veranstalter zurück.

Der Studienreiseanbieter Studiosus hat wegen der neuen Einreisebestimmungen alle Israel-Reisen mit Abreise bis einschließlich 15. April abgesagt.

Wegen der weltweiten Ausbreitung des neuartigen Coronavirus besteht die Gefahr, dass weitere Länder ähnlich drastische Maßnahmen wie Israel ergreifen - und Urlauber damit kalt erwischen. Thailand etwa «empfiehlt» bereits Reisenden auch aus Deutschland, sich nach der Ankunft im Land in häusliche Quarantäne zu begeben. Urlauber werden allerdings nicht verpflichtet, in ihrem Hotel zu bleiben.

Was, wenn bei mir im Urlaub das Coronavirus nachgewiesen wird?

Das Auswärtige Amt stellt klar: «Wenn eine Infektion festgestellt wird, entscheiden die Behörden des jeweiligen Landes, welche Maßnahmen ergriffen werden. Die Behörden können dabei wie auch in Deutschland Quarantänemaßnahmen anordnen. Diese gelten auch für Reisende und müssen befolgt werden.» 

Von Philipp Laage, dpa


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Stadt Frankfurt führt zur Stärkung der Nachtkultur einen sogenannten Nachtrat ein. Dieser Rat setzt sich aus 13 Menschen aus der Stadtverwaltung und den verschiedenen Branchen der Nachtökonomie zusammen. Das Gastgewerbe steht besonders im Fokus.

Ein Weihnachtsmarkt ohne Musik ist für viele undenkbar. Doch die vielerorts gestiegenen Gema-Rechnungen sorgten 2023 für Unmut. Die Verwertungsgesellschaft setzt nun auf mehr Infos für Veranstalter.

Deutschlands Arbeitnehmer machen die Kaufkraftverluste aus den Hochinflationszeiten weiter wett. Im zweiten Quartal übertrafen die Steigerungen der Bruttolöhne das fünfte Mal in Folge die Entwicklung der Verbraucherpreise.

Die BAT-Stiftung für Zukunftsfragen hat den „Freizeit-Monitor 2024“ vorgestellt. Für die seit 1982 regelmäßig durchgeführte Untersuchung wurden im Juli und August Bürger ab 18 Jahren zu über 100 unterschiedlichen Freizeitaktivitäten befragt.

Ein aktueller Bericht des Arbeits- und Wirtschaftsministeriums bescheinigt der Lehrlingsausbildung in Österreich ein Langzeittief. Besonders auffällig ist die Entwicklung in der Tourismusbranche, wo sich die Zahl der Lehrlinge in den letzten 15 Jahren mehr als halbiert hat.

Wer bereits alle Urlaubstage für das Jahr aufgebraucht hat und dennoch eine Auszeit benötigt, kann unbezahlten Urlaub beantragen. Doch nicht immer hat ein solcher Antrag Aussicht auf Erfolg.

Arbeitsmittel sparen – auf Kosten der Mitarbeiter? Manche Arbeitgeber bitten ihre Angestellten, den eigenen Laptop für die Arbeit zu nutzen. Doch sind Arbeitnehmer verpflichtet, dem zuzustimmen?

Es beginnt harmlos – ein beiläufiger Kommentar über die bevorstehende Wahl. Doch was passiert, wenn das lockere Politik-Gespräch am Arbeitsplatz in hitzige Debatten mit extremen Positionen umschlägt?

Bis zum 23. September können sich auch Hoteliers und Gastronomen um den Deutschen Fachkräftepreis bewerben. Das Bundesministerium für Arbeit zeichnet innovative Lösungen und Beiträge zur Fachkräftesicherung und -gewinnung in insgesamt sieben Kategorien aus.

Vom 29. September bis 6. Oktober 2024 findet wieder die Aktionswoche: Zu gut für die Tonne! des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft statt. Bundesweite Mitmach-Aktionen rund um das Thema „Lebensmittelverschwendung“ sollen zu einem nachhaltigen Umgang mit Ressourcen motivieren.