Die in der Corona-Krise eingeführten telefonischen Krankschreibungen bei leichten Erkältungen sind beendet. Patientinnen und Patienten müssen von diesem Samstag an wieder in die Praxis gehen, wenn sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung brauchen.
Die Möglichkeit per Telefon hatte es seit März 2020 fast durchgehend gegeben, um unnötige Kontakte und Corona-Infektionen zu vermeiden. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen hatte eine Sonderregelung dazu mehrfach verlängert, zuletzt bis zum 31. März. Angesichts der entspannteren Pandemielage lief sie aber nun aus.