Kinderkrankengeld meist Sache der Mütter

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Aller Bekenntnisse zur Gleichstellung von Mann und Frau zum Trotz kümmern sich seit Jahren rund dreimal so häufig Frauen wie Männer um erkrankte Kinder daheim. Das geht aus Daten der Krankenkasse Barmer hervor, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegen. So wurden vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 rund 293 000 entsprechende Anträge von Frauen und rund 104 000 Anträge von Männern gestellt, die bei der Krankenkasse versichert waren. Der Trend ist seit Jahren ungebrochen - das zeigen frühere Zahlen der mit rund neun Millionen Versicherten zweitgrößten deutschen Krankenkasse.

So beantragten 2020 rund 183.000 Frauen und 58.000 Männer bei der Barmer Kinderkrankengeld, im Jahr davor waren es 250.000 und 80.000. Die Zahlen für 2018: 258.000 Frauen und 80.000 Männer. Und für 2017: 241.000 Frauen und 71.000 Männer.

«Frauen bleiben häufiger zu Hause»

Barmer-Vorstandschef Christoph Straub sagte, die Erhebung zeige, dass Frauen nach wie vor die Hauptlast bei der Kinderbetreuung trügen. «Sie bleiben häufiger zu Hause, um bei Krankheit des Kindes die Betreuung sicherzustellen.» 

Das Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern zeigt sich auch bei den Zahltagen. So registrierte die Barmer im Jahr 2021 etwa 1,33 Millionen Zahltage, 975.000 von Frauen und 355.000 von Männern. Im Jahr 2022 waren es etwa 1,22 Millionen Zahltage. 920.000 entfielen auf Frauen und 302.000 auf Männer. Im Jahr 2023 wurden bis Ende Dezember etwa 879.000 Zahltage erfasst, 654.000 von Frauen und 224.000 von Männern.

Wie viele Tage man nehmen kann

Eltern haben seit 1. Januar einen erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld. Pro Kind kann ein Elternteil die Leistung seither für 15 statt für zuvor zehn Tage im Jahr beantragen. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf 30 Tage je Kind. Elternteile mit mehr als zwei Kindern können für bis zu 35 Tage Kinderkrankengeld erhalten, Alleinerziehende mit mehr als zwei Kindern für bis zu 70 Tage. In den Jahren 2021 bis 2023 wurden die Kinderkrankentage pandemiebedingt erhöht. Diese Regelung war Ende Dezember 2023 ausgelaufen.

Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Eltern können es bei ihrer Krankenkasse beantragen - auch Eltern im Homeoffice. Kinderkrankengeld gibt es für jedes gesetzlich versicherte Kind, das jünger als 12 Jahre alt ist. Für einzelne Tage kann das Kinderkrankengeld flexibel genommen werden - zum Beispiel an zwei von fünf Tagen in einer Woche. 

Können Kinderkrankentage übertragen werden?

Was tun, wenn ein Elternteil seinen Anspruch auf Kinderkrankengeld ausgeschöpft hat und dem anderen Elternteil noch Kinderkrankentage zustehen? Dann besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Übertragung noch übriger Kinderkrankentage. Jedoch können Kinderkrankentage im Einverständnis mit dem Arbeitgeber des Elternteils, das die Kinderkrankentage bereits ausgeschöpft hat, übertragen werden. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Rechnet man Preissteigerungen heraus, hat das bayerische Gastgewerbe im ersten Quartal weniger Umsatz gemacht. Während es in der Gastronomie weiter nach unten geht, verzeichnet der Beherbergungsbereich ein zumindest kleines Plus.

Auch fünf Jahre nachdem die Corona-Pandemie Videokonferenzen zum Durchbruch verholfen hat, bedeuten sie für viele Menschen Stress. Wie stark, das kommt auch darauf an, wer mit wem spricht, wie eine Umfrage im Auftrag von Logitech zeigt.

Arbeiten von zu Hause oder Anwesenheitspflicht im Büro? Wie sieht eine vernünftige Mischung aus beiden Modellen aus? An diesen Fragen scheiden sich in der deutschen Wirtschaft die Geister.

Wer 0,4 Liter Cola bestellt hat, möchte genau diese Menge auch in seinem Glas serviert bekommen. Darf der Gastronom mit Eiswürfeln auffüllen, damit der Füllstrich des Glases erreicht wird?

Trinkgeld wird mittlerweile auch über die digitale Trinkgeldfunktion an Kartenterminals gegeben. Eine aktuelle Analyse zeigt, wie hoch digitale Trinkgelder im Durchschnitt ausfallen – mit teils überraschenden Unterschieden bei den deutschen Millionenstädten. 

Die Arbeitslosigkeit in Deutschland steigt kontinuierlich seit Jahren. Doch in vielen Betrieben fehlt es weiterhin vor allem an einem: geeignetem Personal. Das betrifft auch weiterhin das Gastgewerbe.

Deutlich mehr Firmenpleiten und der höchste Stand in Westeuropa seit 2013: Das ist die Insolvenzbilanz des vergangenen Jahres. 190.449 Fälle zählt die Auskunftei Creditreform - 12,2 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Und ein weiterer Anstieg zeichne sich ab. 

Seit dem 1. Januar 2025 ist die E-Rechnung verpflichtend - zumindest auf Empfangsseite. Aber wie gelingt die Umstellung auf elektronische Rechnungen? Welche Fristen müssen beachtet werden? Und was bedeutet das für den Betriebsprüfer? Diese und viele weitere Fragen beantwortet Concierge – das ETL ADHOGA Branchenmagazin jetzt in der neuen Ausgabe.

Ganze Bohne im Aufwind, Pads im Sinkflug: Der Kaffeemarkt in Deutschland wandelt sich - auch durch das Kaufverhalten jüngerer Menschen. Sie setzen oft auch auf andere Wachmacher.

Vor einigen Wochen gab es bei der Bundesagentur für Arbeit einen IT-Sicherheitsvorfall, der schadlos verlaufen sein soll. Um weitere Angriffe dieses Musters zu verhindern, hat der Vorstand der BA aber zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für alle Portal-Nutzenden der BA beschlossen, auch die Arbeitgeber-Kunden.