Eine Toilettenaufsicht in einem Einkaufszentrum im Ruhrgebiet hat sich einen Anteil an den Trinkgeldeinnahmen eingeklagt - zuvor bekam sie davon keinen Cent. Richter am Arbeitsgericht in Gelsenkirchen entschieden den Fall. Die Frau gab an, dass an Wochenenden bis zu 8.000 Euro Trinkgeld von den sich erleichternden Kunden auf die Sammelteller gelegt würde.