Erneut krankgeschrieben? Das gilt für die Entgeltfortzahlung

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Arbeitgeber sind verpflichtet, Mitarbeitenden im Krankheitsfall das Gehalt bis zu sechs Wochen weiterzuzahlen. Nach diesem Zeitraum übernimmt die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld. Doch wie verhält es sich, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin wegen einer weiteren Diagnose direkt oder innerhalb kurzer Zeit erneut arbeitsunfähig wird?

Grundsätzlich gilt laut «haufe.de» das Lohnausfallprinzip: Die Vergütungszahlung ist auf eine maximale Dauer von sechs Wochen, genauer 42 Kalendertage, begrenzt. Arbeits- oder Tarifverträge können jedoch eine längere Entgeltfortzahlung vorsehen. Wird ein Mitarbeitender nach einer ersten Krankschreibung wegen einer anderen Krankheit erneut arbeitsunfähig, kommt es auf die genaue Abfolge der Krankheiten an, so haufe.de. War der Mitarbeitende zwischen den Erkrankungen arbeitsfähig, wenn auch nur für eine kurze Zeit, entsteht ein neuer Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung.

Wenn die zweite Krankheit jedoch während der bestehenden Arbeitsunfähigkeit eintritt, darf der Arbeitgeber laut haufe.de die Zeiten zusammenrechnen und die Gehaltszahlung nach 42 Tagen beenden. Der Nachweis, dass die erste Arbeitsunfähigkeit bereits beendet war, bevor die zweite Arbeitsunfähigkeit eintrat, liegt beim Arbeitnehmer.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Wie viele Stunden habe ich heute gearbeitet? Für viele Beschäftigte eine zentrale Frage. Dazu muss man aber wissen, wann die Arbeitszeit offiziell beginnt und endet. Ein Experte gibt Antworten.

Mehr als acht von zehn Tarifbeschäftigten in Deutschland haben im Zeitraum Oktober 2022 bis Dezember 2024 eine Inflationsausgleichsprämie erhalten. Es gab jedoch deutliche Unterschiede zwischen den Branchen. Gastgewerbe als Schlusslicht.

Ihre To-do-Liste lang, Ihre Motivation aber bei null? Viele fühlen sich im Job gelangweilt, bleiben aber angesichts der kriselnden Wirtschaftslage trotzdem dabei. Wie wir neue Motivation schöpfen.

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) stellt kein PDF-Formular der Unfallanzeige mehr als Download zur Verfügung. Die Unfallanzeige kann digital über das Extranet oder über das Serviceportal der DGUV abgegeben werden.

Tausende finden nach der Schule keinen Ausbildungsplatz, beginnen erst mal Übergangsweise Praktika oder Kurse. Viele könnten aber eigentlich direkt durchstarten, ergibt eine Befragung.

Arbeitnehmer in Mecklenburg-Vorpommern melden sich häufiger krank als Beschäftigte in anderen Bundesländern. Nach Feststellungen größerer Krankenkassen belegt nun auch eine Erhebung der KKH den vergleichsweise hohen Krankenstand.

In vielen Regionen Deutschlands ist Wohnraum knapp. Arbeitskräfte und Auszubildende des Gastgewerbes sind aber auf bezahlbare Unterkünfte angewiesen. Eine Broschüre beschreibt jetzt gute Beispiele, auch aus dem Gastgewerbe, sowie Informationen zu Fördermöglichkeiten.

Die Zahl der bis Ende September 2024 abgeschlossenen Ausbildungsverträge in den sieben gastgewerblichen Ausbildungsberufen ist das dritte Jahr in Folge gestiegen: Im Vergleich zum Vorjahr gab es 1,2 Prozent mehr Neuverträge. Gegenüber dem Vorpandemiejahr 2019 lagen die Vertragszahlen sogar 3,0 Prozent höher.

Bei längeren Erkrankungen zahlt nach einiger Zeit die Krankenkasse Krankengeld. Dazu dürfen sich Beschäftigte aber keine Nachlässigkeit beim Thema Attest erlauben.

Ein Brandschutzsystem kann Leben retten. Ein Fehlalarm hingegen kann den Urlaub empfindlich stören. Besonders ärgerlich wird es, wenn ein unnötiger Feuerwehreinsatz hohe Kosten verursacht. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland erklärt, worauf zu achten ist.