Sperrt ein Arbeitnehmer seinen Kollegen absichtlich für längere Zeit in der Toilette ein, kann ihm fristlos gekündigt werden. Das hat das Arbeitsgericht Siegburg laut Mitteilung vom Mittwoch entschieden und die Kündigungsschutzklage eines Lageristen abgewiesen.
Der Mann hatte den Angaben zufolge zuvor öfter Streit mit seinem Kollegen. Als dieser auf der Toilette war, habe der Kläger ein Papierblatt unter der Tür hindurch geschoben, mit einem Gegenstand den innen steckenden Schlüssel aus dem Schloss auf das Blatt gestoßen und ihn so herausgezogen. Der Kläger habe seinen Kollegen nicht heraus gelassen, bis dieser schließlich die Tür eintrat. (AZ: 5 Ca 1397/20)