Der Information der Öffentlichkeit bei gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln kommt im Rahmen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes ein hoher Stellenwert zu. Die Länder verfolgen das Ziel, durch ein einheitliches Verständnis der gesetzlichen Grundlagen alle Beteiligten (Behörden und Wirtschaft) in die Lage zu versetzen, eine schnellstmögliche Information der Verbraucherinnen und Verbraucher bei gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln sicherzustellen.
Hygienefehler beim Umgang mit Lebensmitteln führen immer wieder zu schwerwiegenden Erkrankungen, die besonders für Kleinkinder und ältere Menschen lebensbedrohlich werden können. Solche lebensmittelbedingten Erkrankungen können bei Vereins- und Straßenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen schnell einen großen Personenkreis betreffen. Der Leitfaden gibt eine Orientierungshilfe für hygienisches Verhalten in diesem sensiblen Bereich.
Die dienen der Unterstützung bei der Entscheidungsfindung, sind aber nicht als verbindliche Vorgaben zu verstehen. Maßgeblich bleibt die Einzelfallbeurteilung insbesondere unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.