Lüften, Gleitzeit, Getränke? Was der Arbeitgeber bei Hitze leisten muss

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ob Jalousien, früh morgendliches Lüften, Gleitzeitregelungen, Getränke oder Lockerung der Bekleidungsregelungen - die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gibt verschiedene Maßnahmen vor, aus denen ein Arbeitgeber auswählen kann, wenn es im Büro zu heiß wird. «Was er davon umsetzt, ist ihm überlassen», so Kersten Bux von der Bundesanstalt.

Bei über 26 Grad Außen- und Innenlufttemperatur sind die Maßnahmen ein Soll. Bei über 30 Grad Pflicht. Überschreitet die Lufttemperatur im Raum 35 Grad Celsius, so ist das Büro für die Zeit der Überschreitung erst mal nicht als Arbeitsraum geeignet.

«Der Arbeitgeber muss die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten gewährleisten» so Kersten Bux. «Einen Rechtsanspruch auf Klimatisierung, Homeoffice oder Hitzefrei gibt es aber nicht.» Ein zumutbares Raumklima sollte aber im Interesse des Chefs liegen. Denn klar ist: Wer unter Hitze leidet, der arbeitet nicht mehr produktiv.

Vor einer Hitzewelle sollte es also unbedingt einen Plan geben. Und was, wenn es den nicht gibt? «Beschäftigte sollten ihren Chef oder technisch Verantwortlichen rechtzeitig ansprechen und auf eine Strategie dringen», so Bux. Im äußersten Notfall, aber auch wirklich nur dann, könnten sie bei Tatenlosigkeit auch Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft einschalten. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Jeder vierte Haushalt in Deutschland serviert dieses Jahr an Weihnachten Fisch zum Festtagsessen. Doch welcher Fisch ist der beliebteste? Und wie sieht es mit Krustentieren wie Garnelen, Krabben und Scampi aus?

Die Stimmung im Gastgewerbe Sachsen-Anhalts ist angespannt: Hohe Kosten und geringere Umsätze schaffen Unsicherheit. Die aktuelle IHK-Saisonumfrage gibt Einblicke.

Das Smartphone hat auch an Heiligabend unter dem hell erleuchteten Weihnachtsbaum seinen Platz gefunden. Nur bei jedem und jeder Fünften werden die Smartphones an Heiligabend stummgeschaltet.

Der private Konsum in Deutschland wird nach einem bisher eher durchwachsenen Weihnachtsgeschäft auch im nächsten Jahr nicht zum großen Zugpferd für die Konjunktur. Allerdings hat die Kauflaune zuletzt zumindest etwas zugenommen.

Der Umsatz im Gastgewerbe ist im Oktober 2024 gegenüber September 2024 unverändert geblieben. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lagen die Zahlen gegenüber Oktober 2019, dem Vergleichsmonat vor der Corona-Pandemie real 15,1 Prozent niedriger.

Die angespannte wirtschaftliche Lage in Deutschland schlägt sich auch 2025 im Konsumverhalten nieder. Deutsche Verbraucher wollen noch stärker auf nicht-notwendige Einkäufe verzichten, weil weniger Geld zur Verfügung steht. Auch die Gastronomie muss sich auf eine immer weiter rückläufige Nachfrage einstellen, so eine Umfrage.

An Heiligabend doch noch schnell die Mails checken, an Silvester ein kurzes Telefonat mit der Kollegin führen: So sehen die Festtage bei vielen berufstätigen Deutschen aus. Zwar haben drei Viertel von ihnen in dieser Zeit Urlaub – allerdings ist nur knapp die Hälfte davon während dieser Zeit nicht erreichbar.

Weihnachten – Zeit für Ruhe und Familie. Doch was, wenn die Führungskraft plötzlich anruft und die Besinnlichkeit stört? Was arbeitsrechtlich gilt.

Das Bundesfinanzministerium hat die Sachbezugswerte für das kommende Jahr 2025 veröffentlicht. Wenn Mitarbeitern unentgeltlich oder verbilligt Mahlzeiten gewährt werden, bestimmen die Werte unter anderem, wie viel dem Lohn unter einkommenssteuerrechtlichen Gesichtspunkten hinzuzurechnen ist.

In Berlin wurden in dieser Woche zum 19. Mal die Spitzen-Azubis aus den IHK-Berufen ausgezeichnet. Diese Bundesbesten haben in ihren Abschlussprüfungen bei den IHKs die höchsten Punktzahlen erreicht und sich damit unter rund 250.000 Prüfungsteilnehmern durchgesetzt. Die Prüfungsbesten aus Hotellerie und Gastronomie bei Tageskarte.