Lüften sorgt für bessere Stimmung im Homeoffice

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer im Homeoffice häufiger lüftet, ist produktiver und weniger gefährdet, einen Burnout zu erleiden. Eine bessere Luftqualität trägt auch zu einer positiven Einstellung zum Zu-Hause-Arbeiten bei. Das ergibt sich aus einer Befragung von rund 1000 niederländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im November 2020, also während der Corona-Pandemie. 

Die Befragten fanden die Umgebungsbedingungen im Homeoffice besser, bevorzugten jedoch die technische Ausstattung ihres Büro-Arbeitsplatzes. Eine Gruppe der Universität Maastricht in den Niederlanden um Martijn Stroom veröffentlichte die Ergebnisse der Studie in der Fachzeitschrift «Plos One». 

Befragung von Temperatur über Lärm bis zum WLAN

Zahlreiche bisherige Studien kamen zu unterschiedlichen Ergebnissen im Hinblick auf die Produktivität und die Zufriedenheit der Beschäftigten im Homeoffice. Stroom und Kollegen nutzten die während der Pandemie erhobenen Daten, um Faktoren zu finden, welche die Einstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zum Homeoffice beeinflussen.

So sollten die Befragten beurteilen, welche Aspekte im Zusammenhang mit ihrer Arbeit zu Hause oder im Büro besser waren. Das waren zum einen die Umgebungsbedingungen im Innenraum, konkret Temperatur, Luftqualität, Beleuchtung und Lärm. Zum anderen fragten die Forscher nach der Ausstattung, nämlich Schreibtisch, Stuhl, Bildschirm, Computerhardware und WLAN. 

Umgebung ist Zuhause besser

Während die Studienteilnehmer und -teilnehmerinnen alle Umgebungsbedingungen durchschnittlich im Homeoffice besser bewerteten als im Büro, war es bei der Ausstattung genau umgekehrt. So wurde auf einer siebenteiligen Skala die Temperatur zu Hause durchschnittlich mit 5,13 bewertet, im Büro nur mit 4,59.

Frauen bewerteten ihre Produktivität im Homeoffice allgemein höher als Männer. Und je größer der Haushalt war, in dem jemand lebte, desto höher schätzte er oder sie durchschnittlich seine eigene Produktivität im Homeoffice ein. Insgesamt jedoch schätzten die Befragten ihre Produktivität im Büro mit 7,11 auf einer Zehnerskala höher ein als die Produktivität zu Hause (6,84).

Fokus auf Lüften

Ein besonderes Augenmerk legten die Forscher auf den Zusammenhang zwischen Lüftung und anderen Aspekten des Homeoffice. Schon länger ist bekannt, dass abgestandene Luft zu Müdigkeit und Konzentrationsprobleme führen kann. Durch eine statistische Auswertung ermittelten die Forscher, dass sich mit der Zunahme der Frischluftzufuhr (von null bis hundert Prozent) auch die Zufriedenheit mit den Umgebungsbedingungen und mit der Ausstattung erhöhte. 

Damit stiegen indirekt auch der Schätzwert der Produktivität (0,4 Punkte auf einer Zehn-Punkte-Skala) und der Willen, die Arbeit im Homeoffice fortzusetzen (1,2 Punkte). Zugleich sank mit zunehmender Lüftungsdauer die Tendenz zum Burnout (0,4 Punkte auf einer Sieben-Punkte-Skala). Die Forscher betonen allerdings, dass die Daten auf Schätzwerten der Befragten beruhen.

«Wir stellen fest, dass die Belüftung des Homeoffice ein entscheidender zugrunde liegender Faktor für die Vorhersage der Gesamtzufriedenheit ist und indirekt mit erhöhter Produktivität, erhöhter Bereitschaft zur Heimarbeit und geringerer Burnout-Neigung verbunden ist», fassen die Studienautoren ihr Ergebnis im Hinblick auf die Lüftung zusammen.

Fachleute empfehlen: mehrmals täglich Fenster auf

Wie viel lüften aber ist genug lüften? Steht die Luft im Raum, können sich dort Schadstoffe anreichern. Dazu zählt ausgeatmetes Kohlendioxid (CO2), aber auch Ausdünstungen von Möbeln und Baumaterialien. Mit Blick auf Kohlendioxid gehen Fachleute davon aus, dass 1000 ppm (parts per million) in der Raumluft in Ordnung sind.

Damit diese nicht überschritten werden, sollte mehrmals am Tag die Raumluft komplett ausgetauscht werden, durch Stoßlüften oder Querlüften. Wie häufig das nötig ist, hängt auch davon ab, wie viele Menschen sich im Inneren aufhalten und wie luftdicht das Haus ist. CO2-Messgeräte, auch «CO2-Ampeln» genannt, zeigen die Konzentration mit dem Gas, die Raumtemperatur und auch die relative Luftfeuchte an. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Arbeit auf Abruf: Alles das Gleiche? Nein, denn das eine gilt als Arbeitszeit und das andere nicht. Wann wird es bezahlt - und wann nicht?

Der Lachs hat den Alaska-Seelachs wieder als Lieblingsfisch der Deutschen abgelöst. Insgesamt kauften die Bundesbürger im vergangenen Jahr weniger Fisch, bezahlten dafür aber mehr.

Einmal abgemahnt, dann gekündigt? Kann es wirklich so schnell gehen? Was genau eine Abmahnung bedeutet und wie viele man als Arbeitnehmer kassieren kann.

Viele Ausbildungsplätze können nicht besetzt werden, zeigen aktuelle Daten. Oft passen Erwartungen und Angebot nicht zusammen. Was heißt das für Jugendliche auf Stellensuche? Ein Experte erklärt es.

Nach drei Jahren mit massivem Reallohnrückgang holen die Tarifbeschäftigten in Deutschland mächtig auf. Ihre Gehälter wachsen so schnell wie seit langem nicht. Das wird aber nicht so bleiben.

Die Betriebsferien ermöglichen es Arbeitgebern, einen Zeitraum festzulegen, in dem alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Urlaub nehmen müssen. Aber: Einfach so und spontan geht das nicht.

In der Corona-Pandemie haben zahlreiche Beschäftigte von zu Hause gearbeitet. Trotz aktueller Debatten über die Rückkehr ins Büro zeigt eine neue Studie: In vielen Firmen ist das Homeoffice etabliert.

Azubis dringend gesucht – mehr denn je ist das leider für viele Unternehmen eines der drängenden Probleme. In ihrer Ausbildungsumfrage 2024 meldet die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) einen Höchststand für die Zahl der Betriebe, die nicht genug Nachwuchs finden.

Sie haben Ihren Urlaub geplant, doch dann trifft eine unerwartete Urlaubssperre durch den Chef ein? Aus welchen Gründen kann das möglich sein und wie lang darf eine Urlaubssperre andauern?

Zum Jahresbeginn 2025 tritt der neue Gefahrtarif der Berufs­genossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) in Kraft. Auf dieser Grundlage berechnet die BGN die Beiträge für ihre Versicherungs- und Betreuungsleistungen.