Mehrheit der Tarifbeschäftigten erhält Weihnachtsgeld

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

85,8 Prozent der Tarifbeschäftigten in Deutschland erhalten im Jahr 2023 Weihnachtsgeld. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, bekommen diese Tarifbeschäftigten ein durchschnittliches Weihnachtsgeld von 2.809 Euro brutto. Das sind 2,3 Prozent oder 62 Euro mehr als 2022 (2.747 Euro). Dabei sind sowohl der Anteil der Tarifbeschäftigten, die eine solche Jahressonderzahlung erhalten, als auch die Höhe des Weihnachtsgelds stark branchenabhängig.

In den meisten Wirtschaftsabschnitten, zum Beispiel im Abschnitt „Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ und im „Baugewerbe“, erhalten mehr als 95 Prozent der Tarifbeschäftigten ein tarifliches Weihnachtsgeld. Dagegen haben in den Wirtschaftsabschnitten „Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen“, „Information und Kommunikation“ und „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ weniger als 70 Prozent Anspruch auf ein Weihnachtsgeld.
 

Höchstes Weihnachtsgeld in der Branche „Gewinnung von Erdöl und Erdgas“

Die Höhe des tariflich vereinbarten Weihnachtsgeldes fällt in den einzelnen Branchen, in die jeweils mehrere Tarifverträge einfließen können, sehr unterschiedlich aus. Ein überdurchschnittliches tarifliches Weihnachtsgeld wird 2023 beispielsweise im Bereich „Gewinnung von Erdöl und Erdgas“ mit 5.733 Euro sowie im Bereich „Kokerei und Mineralölverarbeitung“ mit 5.586 Euro gezahlt. In beiden Bereichen erhalten alle Tarifbeschäftigten Weihnachtsgeld.

Nahe am Durchschnitt liegt das Weihnachtsgeld unter anderem in den Bereichen „Herstellung von sonstigen Waren“ (2.807 Euro) sowie „Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln“ (2.801 Euro). In diesen Bereichen erhalten 100 Prozent beziehungsweise 82,4 Prozent aller Tarifbeschäftigten Weihnachtsgeld.

Das niedrigste Weihnachtsgeld erhalten die Tarifbeschäftigten im Bereich „Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften“. Hier werden durchschnittlich 380 Euro gezahlt; 99 Prozent der Tarifbeschäftigten haben darauf Anspruch. Auch im Bereich „Tabakverarbeitung“ gibt es mit 564 Euro ein unterdurchschnittliches Weihnachtsgeld. Hier haben lediglich 50,4 Prozent der Tarifbeschäftigten einen Weihnachtsgeldanspruch.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Hotels und Gastronomie suchen in vielen Städten nach Mitarbeitern. Einer neuen Studie zufolge fehlen dennoch deutlich weniger Fachkräfte als vor einem Jahr. Grund ist die schwierige wirtschaftliche Situation und die Tatsache, dass sich die Branche nicht vollständig von den Auswirkungen der Pandemie erholt habe.

Die Corona-Pandemie bescherte Hotel, Restaurants und Cafés schwierige Zeiten. Anschließend wurde es nicht besser. Die Branche kämpft mit Personalproblemen, sparsamen Gästen und gestiegenen Preisen.

Verstirbt der Chef plötzlich, ist das ein großer Schock. Gleichzeitig können sich für Mitarbeitende existenzielle Fragen stellen: Ist jetzt auch der Job und damit das Einkommen weg?

Der Krankenstand bei Beschäftigten bewegt sich im laufenden Jahr auf Rekordniveau. An einer missbräuchlichen Ausnutzung der telefonischen Krankmeldungen liegt das aber nicht, ist sich die AOK sicher.

Eine Phase mit Teilzeitarbeit gehört bei vielen Beschäftigten zum Berufsleben dazu. Muss das eigentlich im Lebenslauf kenntlich gemacht werden, und sind solche Zeiten womöglich weniger angesehen?

Wer sich in seinem Job wohlfühlt und nicht nur fürs Geld arbeitet, würde auch als Rentner noch weitermachen. Auch das Alter spielt demnach eine Rolle.

Mitarbeitergespräch einfach aufnehmen, statt schriftlich zu dokumentieren? Egal, ob Chef oder Mitarbeiter - das ist klar geregelt. Ein Fachanwalt erklärt, was gilt und wer welche Rechte hat.

Auf Karriereportalen oder per Messenger: Gefälschte Stellenanzeigen sind nicht immer auf den ersten Blick als solche zu erkennen. Diese Betrugsmaschen sollten Sie kennen, um sich zu schützen.

Die Besucher auf dem Münchner Oktoberfest werden jünger. 18- bis 29-Jährige machten in den ersten neun Tagen des Festes 27 Prozent der volljährigen Besucher aus. Seit 2019 hat sich der Anteil damit fast verdoppelt.

Das Finanzamt gewährt steuerliche Vergünstigungen für den Weg zur Arbeit. Voraussetzung ist, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die günstigste Strecke nutzen. Aber: Welche ist das?