Über den Mindestlohn freuen sich nicht nur die Arbeitnehmer mit schmalem Gehalt, auch die sogenannte Schattenwirtschaft profitiert offenbar von der neuen Lohnuntergrenze. Wie das Tübinger Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) herausgefunden hat, bleibt der Anteil am Bruttoinlandsprodukt unverändert bei 12,2 Prozent. Mit Ausnahme des Krisenjahrs 2009 war der Wert bisher stets rückläufig. Die aktuelle Entwicklung sei auch durch den Mindestlohn bedingt, erklärte IAW-Direktor Bernhard Boockmann. Als Schattenwirtschaft werden sowohl Schwarzarbeit als auch kriminelle Tätigkeiten wie Hehlerei und Betrug bezeichnet.