Mitmachen erwünscht - TREUGAST und ETL ADHOGA legen Betriebsvergleich auf

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wie ergeht es den deutschen Gastbetrieben nach den Pandemiejahren und was können Unternehmen tun, um sich weiter zu verbessern? Diesen Fragen geht das TREUGAST International Institute in Kooperation mit ETL ADHOGA, dem Netzwerk von Branchespezialisten für Hotellerie und Gastronomie bei Deutschlands führender Steuerberatungsgesellschaft ETL, im kommenden Hotellerie und Gastronomie Betriebsvergleich 2024 nach.

Die branchenweite Erhebung hat sich bei Unternehmerinnen und Unternehmern als anerkanntes Hilfsmittel für Operations, Controlling, Planung und Benchmarking etabliert und bietet auch in diesem Jahr einen einmaligen Überblick über wesentliche Kennzahlen der Betriebsführung. Branchenvertreter haben noch bis zum Ende des Monats die Chance, an dieser renommierten Studie teilzunehmen und ein kostenloses Exemplar zu erhalten!

Um Teil der Studie zu werden, andere Betriebe zu unterstützen und auch selbst von den Ergebnissen zu profitieren, können Unternehmer an der digitalen Umfrage teilnehmen. Die Mitwirkung ist einfach: In einem Fragebogen werden die Bereiche Betriebskonzept, operative Kennzahlen und finanzwirtschaftliche Daten erhoben. Bis zum 31. Oktober teilnehmende Unternehmen erhalten den Betriebsvergleich nach Veröffentlichung kostenlos.

ETL ADHOGA-Leiter Erich Nagl betont den Mehrwert des in Kooperation mit TREUGAST entstehenden Hotellerie und Gastronomie Betriebsvergleichs: „Die Ergebnisse des Betriebsvergleichs ermöglichen es Unternehmern, ihre betrieblichen Kennzahlen mit ähnlichen Unternehmen aus der Branche zu vergleichen. Dies ist entscheidend für die Analyse und Optimierung der eigenen Marktposition. Wir von ETL ADHOGA freuen uns sehr, Teil dieses wertvollen Branchen-Instruments zu sein. Dies ist eine Studie aus der Branche, mit der Branche und für die Branche!“

Jetzt teilnehmen und kostenloses Exemplar sichern: https://treugast-etladhoga.limesurvey.net/Treugast_ETL-ADHOGA_Betriebsvergleich


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine neue Studie der Universität Cambridge legt nahe, dass die steigende Anzahl an Häusern und Wohnungen, die über Airbnb kurzfristig vermietet werden, in London zu einer erhöhten Kriminalitätsrate führt. Insbesondere Einbrüche und Raubüberfälle treten vermehrt auf.

Deutschland ist der mit Abstand größte Markt für pflanzliche Lebensmittel in Europa und baut seinen Vorsprung noch weiter aus. Trotz der Zuwächse machen die pflanzenbasierten Optionen bislang nur einen kleinen Teil des gesamten Marktes aus.

Wer an bayerisches Essen denkt, hat schnell Bilder von Haxn, Würsten und Braten im Kopf. Eine Studie zeigt nun allerdings, dass sich nicht nur auf den Tellern im Freistaat viel verändert hat.

Krankheitsausfälle im Job sind nach einer Auswertung der DAK-Gesundheit auch im Sommer auf einem hohen Stand geblieben. Fast ein Drittel der Erwerbstätigen war demnach im Zeitraum von Juli bis einschließlich September mindestens einmal krankgeschrieben.

Ein Arbeitsvertrag für ein Jahr: Für viele ein guter Einstieg in den Beruf. Auf lange Sicht aber kann ein befristetes Arbeitsverhältnis für Unsicherheit und Stress sorgen. Was ist erlaubt?

Schwimmbecken voller Wein, Exportschlager Liebfrauenmilch, Glykol-Skandal und Riesling-Boom: Das Deutsche Weininstitut blickt auf 75 bewegte Jahre - und sieht neue Herausforderungen.

Nicht selten passiert es, dass der Arbeitgeber kündigt und Beschäftigte dann freistellt. Aber was bedeutet das für den Urlaubsanspruch? Diesen Sonderfall bei Krankheit sollten Sie kennen.

Der Arbeitgeber hat eine Bonuszahlung zugesagt und will diese nun plötzlich kürzen oder gar streichen? Was bei vielen Arbeitnehmern Frust auslöst, ist oft gar nicht zulässig. Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erläutert die Rechtslage.

Kneipen, Hotels und Campingplätze waren die großen Gewinner des Augusts. Der Ferienmonat ließ im bayerischen Gastgewerbe fast überall die Umsätze sowohl nominell als auch preisbereinigt gegenüber dem Vorjahreszeitraum steigen.

Freitags immer frei und trotzdem wie in einem Vollzeit-Job bezahlt werden: Das klingt fast zu schön, um wahr zu sein. Verfechter von so einer Vier-Tage-Woche halten das aber für praxistauglich.