Müssen alle Mitarbeiter Weihnachtsgeld in gleicher Höhe bekommen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Der Anspruch auf Weihnachtsgeld ist nicht gesetzlich geregelt. Er kann sich für Beschäftigte aber zum Beispiel aus ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben. Doch müssen dann alle Arbeitnehmer im Unternehmen Weihnachtsgeld bekommen - und muss es für alle gleich hoch ausfallen?

Grundsätzlich sind Arbeitgeber bei der Gestaltung des Weihnachtsgeld an den Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden. Aber: «Eine Differenzierung aus sachlichen Gründen ist zulässig», erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln.

Das bedeutet, dass in begründeten Fällen auch nur bestimmte Arbeitnehmer eines Unternehmens Weihnachtsgeld bekommen könnten. «Etwa wenn die Mitarbeiter aus einer Abteilung aufgrund ihrer Qualifikationen besonders an das Unternehmen gebunden werden sollen», erläutert die Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Weiter gilt: Wenn es einen Grund für eine Differenzierung gibt, könne auch die Höhe unterschiedlich gestaltet werden. «Eine willkürliche Unterscheidung ohne sachliche Rechtfertigung ist demgegenüber unzulässig», so Oberthür weiter.

Weihnachtsgeld auch bei Teilzeit

Auch Teilzeitbeschäftigten kann ein Weihnachtsgeld zustehen. Es berechnet sich dann im Verhältnis der jeweiligen reduzierten Arbeitszeit zur Vollzeitbeschäftigung, wie der Deutsche Gewerkschaftsbund in einem FAQ-Dokument zum Weihnachtsgeld erklärt.

Gut die Hälfte der Arbeitnehmer in Deutschland erhält ein Weihnachtsgeld (53 Prozent), wie eine Auswertung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung zeigt. Demnach sind die Chancen auf ein Weihnachtsgeld am höchsten, wenn das Unternehmen an einen Tarifvertrag gebunden ist. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Deutschlands Arbeitnehmer machen die Kaufkraftverluste aus den Hochinflationszeiten weiter wett. Im zweiten Quartal übertrafen die Steigerungen der Bruttolöhne das fünfte Mal in Folge die Entwicklung der Verbraucherpreise.

Die BAT-Stiftung für Zukunftsfragen hat den „Freizeit-Monitor 2024“ vorgestellt. Für die seit 1982 regelmäßig durchgeführte Untersuchung wurden im Juli und August Bürger ab 18 Jahren zu über 100 unterschiedlichen Freizeitaktivitäten befragt.

Ein aktueller Bericht des Arbeits- und Wirtschaftsministeriums bescheinigt der Lehrlingsausbildung in Österreich ein Langzeittief. Besonders auffällig ist die Entwicklung in der Tourismusbranche, wo sich die Zahl der Lehrlinge in den letzten 15 Jahren mehr als halbiert hat.

Wer bereits alle Urlaubstage für das Jahr aufgebraucht hat und dennoch eine Auszeit benötigt, kann unbezahlten Urlaub beantragen. Doch nicht immer hat ein solcher Antrag Aussicht auf Erfolg.

Arbeitsmittel sparen – auf Kosten der Mitarbeiter? Manche Arbeitgeber bitten ihre Angestellten, den eigenen Laptop für die Arbeit zu nutzen. Doch sind Arbeitnehmer verpflichtet, dem zuzustimmen?

Es beginnt harmlos – ein beiläufiger Kommentar über die bevorstehende Wahl. Doch was passiert, wenn das lockere Politik-Gespräch am Arbeitsplatz in hitzige Debatten mit extremen Positionen umschlägt?

Bis zum 23. September können sich auch Hoteliers und Gastronomen um den Deutschen Fachkräftepreis bewerben. Das Bundesministerium für Arbeit zeichnet innovative Lösungen und Beiträge zur Fachkräftesicherung und -gewinnung in insgesamt sieben Kategorien aus.

Vom 29. September bis 6. Oktober 2024 findet wieder die Aktionswoche: Zu gut für die Tonne! des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft statt. Bundesweite Mitmach-Aktionen rund um das Thema „Lebensmittelverschwendung“ sollen zu einem nachhaltigen Umgang mit Ressourcen motivieren.

Azubis werden dringender denn je gesucht: In der aktuellen "Ausbildungsumfrage 2024" meldet die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) einen Höchststand bei der Zahl der Betriebe, die nicht genügend Nachwuchs finden. Das Gastgewerbe gehört neben Industrie, Handel, Verkehrsbranche und Baugewerbe zu den am meisten betroffenen Branchen.

Der DEHOGA Bundesverband warnt aktuell vor zwei Betrugsmaschen. So habe der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität Hinweise auf Fake-Rechnungen erhalten. Bei einer zweiten aktuellen Betrugsmasche wird potentiellen Opfern Ware aus der angeblichen Insolvenzmasse eines Getränkemarkts angeboten.