Endlich frei, doch die E-Mail-Flut im Job macht während der eigenen Abwesenheit meist keine Pause. Darf der Arbeitgeber deshalb verlangen, dass man eine automatische Weiterleitung einrichtet; die Kollegen oder Vorgesetzten also alle eingehenden E-Mails bekommen und lesen können?
«Grundsätzlich ja», sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Allerdings gibt es verschiedene Szenarien.
«Hat der Arbeitnehmer eine Anweisung bekommen, dass auf dem dienstlichen E-Mail-Account ohnehin keine privaten E-Mails laufen dürfen, dann ist es unproblematisch», so Meyer. Gleiches gilt dem Fachanwalt zufolge, wenn im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt wurde, dass E-Mails während einer Abwesenheit des Arbeitnehmers weitergeleitet werden können. Wer die Weiterleitung dann trotz Aufforderung nicht einrichtet, riskiert eine Abmahnung.
Gibt es keine entsprechende Regelung und ist die Privatnutzung des beruflichen E-Mail-Accounts nicht ausdrücklich ausgeschlossen, ist die automatische Weiterleitung von E-Mails hingegen datenschutzrechtlich umstritten.