Müssen sich Beschäftigte in jedem Fall persönlich krankmelden?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer so richtig krank ist, will sich eigentlich nur im Bett verkriechen. Beschäftigte müssen dennoch zunächst ihrem Arbeitgeber Bescheid geben, dass sie nicht zur Arbeit kommen können. Muss das immer der persönliche Anruf beim Vorgesetzten sein oder können das auch andere Personen übernehmen?

Zunächst einmal gilt: Im Gesetz ist die sogenannte Anzeigepflicht festgelegt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind also dazu verpflichtet, eine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich ihrem Arbeitgeber zu melden.

Auch Angehörige können Arbeitgeber informieren

«Eine besondere Form ist nicht vorgesehen», erklärt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Offenburg. Die Mitteilung könne mündlich, telefonisch, per SMS, per Fax oder per E-Mail erfolgen. Und: Laut Markowski können auch Angehörige sowie Kolleginnen oder Kollegen den Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit informieren.

Wichtig sei, dass der Arbeitgeber informiert wird - denkbar sind also Geschäftsleitung, Personalabteilung oder unmittelbarer Vorgesetzter, wenn der zur Entgegennahme befugt ist. «Eine Mitteilung an den Betriebsrat, die Telefonzentrale oder den Pförtner reicht natürlich nicht aus.»

Vorsicht bei «Boten»

Andere Personen können dem Fachanwalt zufolge aber als Boten beauftragt werden, den Arbeitgeber zu informieren. Der Haken: «Geht das schief, weil zum Beispiel vergessen wird, die Mitteilung vor Dienstbeginn zu übermitteln, fällt das auf die erkrankte Person zurück.»

Dann liege keine ordnungsgemäße Mitteilung vor. Das kann aber wichtig sein: Wer als Beschäftigter wiederholt gegen die Anzeigenpflicht verstößt, kann im schlimmsten Fall und nach entsprechender Abmahnung auch verhaltensbedingt gekündigt werden.

Zur Person: Jürgen Markowski ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Offenburg und Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). (dpa)

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Finanzamt gewährt steuerliche Vergünstigungen für den Weg zur Arbeit. Voraussetzung ist, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die günstigste Strecke nutzen. Aber: Welche ist das?

Ein Arbeitsverhältnis kann auch mit einem Aufhebungsvertrag enden. Meist springt für Beschäftigte dabei eine Abfindung raus. Aber wie hoch muss die ausfallen? Gibt es Vorgaben?

Die deutschen Unternehmen müssen noch größere Anstrengungen unternehmen, um den Datenschutz umzusetzen. In rund zwei Drittel der Unternehmen hat der Aufwand für den Datenschutz im vergangenen Jahr zugenommen.

Es regnet durchs Fenster oder gleich ein Rohrbruch und Wasserschaden. Auch wenn solche Angelegenheiten dringend erscheinen: Beschäftigte dürfen nicht ohne Weiteres während der Arbeitszeit nach Hause gehen, um sich um die Reparatur zu kümmern.

Dass Bürgerinnen und Bürger für den Erhalt von Wohlstand mehr arbeiten müssen, glauben im Westen des Landes und in Berlin mehr Menschen als im Osten. Das geht aus einer Auswertung des Karrierenetzwerks Xing hervor.

Der Zahl der Arbeitslosen geht in Deutschland seit längerer Zeit schrittweise nach oben. Eine schwache Herbstbelebung rückt die Drei-Millionen-Grenze für den Winter in den Blick.

Nach Schätzung des Handelsverbandes Deutschland (HDE) haben in Deutschland lebende Personen in diesem Jahr während ihres Sommerurlaubs im Inland rund fünf Milliarden Euro im Einzelhandel ausgegeben. Der Sommerurlaub im eigenen Land sei damit ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, so der Verband.

Vor Jahren noch war der «Goldene Handschlag» im Alter von unter 60 Jahren ein durchaus bekanntes Phänomen in der Arbeitswelt. Inzwischen werden Ältere aber gebraucht - und bleiben auch länger im Job.

Too Good To Go hat sein Bundesländer-Ranking veröffentlicht und Deutschlands Spitzenreiter der Lebensmittelrettung gekürt. Die ersten drei Plätze gingen wir schon im Vorjahr an Hamburg, Berlin und Bremen.

Sind haben sich krankgemeldet - und plötzlich steht jemand von der Firma vor der Tür? Was absurd klingt, soll in einigen Unternehmen gängig sein. Ob das zulässig ist, steht auf einem anderen Blatt.