Neue Einreise-Regeln auch für Geimpfte und Genesene

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Für Urlaubsrückkehrer und andere Einreisende nach Deutschland sollen von diesem Donnerstag an bundesweit einheitliche Corona-Regeln greifen. Für vollständig Geimpfte und Genesene fallen damit Vorgaben zu Quarantäne und Test-Erfordernissen weg - außer, man kommt aus einem Gebiet mit neuen, ansteckenderen Virusvarianten, wie Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Mittwoch in Berlin sagte.

Laut einer vom Bundeskabinett beschlossenen Verordnung sollen auch Nicht-Geimpfte die bisher übliche Quarantäne von zehn Tagen nach Einreise mit einem negativen Test vermeiden können - wenn sie aus einem so genannten «Risikogebiet» mit höheren Infektionszahlen kommen. Dafür muss man aktiv belegen, dass man negativ getestet ist. Gehen soll das auch durch Hochladen eines Nachweises bei der digitalen Einreiseanmeldung. Möglich sind Schnelltests, die nicht älter als 48 Stunden sind, oder maximal 72 Stunden alte PCR-Tests.

Die Regelung soll auch Reisen im Sommer in Europa erleichtern, wie das Ministerium erläuterte - etwa, wenn geimpfte Eltern zusammen mit nicht-geimpften Kindern reisen.

Der Deutsche Reiseverband sprach von einem «Signal der Zuversicht», das Urlaubern und Anbietern wieder eine positive Perspektive eröffne. «So haben auch diejenigen, die noch keine Möglichkeit hatten geimpft zu werden, die Möglichkeit, ohne Quarantäne zu verreisen», sagte Präsident Norbert Fiebig. Einem Sommerurlaub am Mittelmeer, nach dem sich so viele Menschen sehnten, stehe nichts mehr im Weg. Jedoch verlängere die Bundesregierung auch die Ende März eingeführte generelle Testpflicht für Einreisen per Flugzeug.

Spahn sagte, die Verordnung lege erstmals einheitliche Regeln zu Einreise-Vorgaben fest, nachdem es bisher Verordnungen der Länder gab. Wie Reiseländer für deutsche Urlauber eingestuft werden, ist auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts (RKI) zu sehen. Zentraler Faktor für die Einstufung als «Risikogebiet» sind mehr als 50 gemeldete Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen.

Daneben gibt es «Hochinzidenzgebiete» ab der Schwelle von 200 sowie «Virusvariantengebiete» mit neuen Mutationen. Bei der Rückkehr aus Hochinzidenzgebieten soll es dabei bleiben, dass man die Quarantäne frühestens nach fünf Tagen durch einen negativen Test verkürzen kann. Rückkehrer aus Virusvariantengebieten müssen weiterhin für 14 Tage in häusliche Quarantäne gehen, die nicht per Test verkürzt werden kann.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Deutschlands Arbeitnehmer machen die Kaufkraftverluste aus den Hochinflationszeiten weiter wett. Im zweiten Quartal übertrafen die Steigerungen der Bruttolöhne das fünfte Mal in Folge die Entwicklung der Verbraucherpreise.

Die BAT-Stiftung für Zukunftsfragen hat den „Freizeit-Monitor 2024“ vorgestellt. Für die seit 1982 regelmäßig durchgeführte Untersuchung wurden im Juli und August Bürger ab 18 Jahren zu über 100 unterschiedlichen Freizeitaktivitäten befragt.

Ein aktueller Bericht des Arbeits- und Wirtschaftsministeriums bescheinigt der Lehrlingsausbildung in Österreich ein Langzeittief. Besonders auffällig ist die Entwicklung in der Tourismusbranche, wo sich die Zahl der Lehrlinge in den letzten 15 Jahren mehr als halbiert hat.

Wer bereits alle Urlaubstage für das Jahr aufgebraucht hat und dennoch eine Auszeit benötigt, kann unbezahlten Urlaub beantragen. Doch nicht immer hat ein solcher Antrag Aussicht auf Erfolg.

Arbeitsmittel sparen – auf Kosten der Mitarbeiter? Manche Arbeitgeber bitten ihre Angestellten, den eigenen Laptop für die Arbeit zu nutzen. Doch sind Arbeitnehmer verpflichtet, dem zuzustimmen?

Es beginnt harmlos – ein beiläufiger Kommentar über die bevorstehende Wahl. Doch was passiert, wenn das lockere Politik-Gespräch am Arbeitsplatz in hitzige Debatten mit extremen Positionen umschlägt?

Bis zum 23. September können sich auch Hoteliers und Gastronomen um den Deutschen Fachkräftepreis bewerben. Das Bundesministerium für Arbeit zeichnet innovative Lösungen und Beiträge zur Fachkräftesicherung und -gewinnung in insgesamt sieben Kategorien aus.

Vom 29. September bis 6. Oktober 2024 findet wieder die Aktionswoche: Zu gut für die Tonne! des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft statt. Bundesweite Mitmach-Aktionen rund um das Thema „Lebensmittelverschwendung“ sollen zu einem nachhaltigen Umgang mit Ressourcen motivieren.

Azubis werden dringender denn je gesucht: In der aktuellen "Ausbildungsumfrage 2024" meldet die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) einen Höchststand bei der Zahl der Betriebe, die nicht genügend Nachwuchs finden. Das Gastgewerbe gehört neben Industrie, Handel, Verkehrsbranche und Baugewerbe zu den am meisten betroffenen Branchen.

Der DEHOGA Bundesverband warnt aktuell vor zwei Betrugsmaschen. So habe der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität Hinweise auf Fake-Rechnungen erhalten. Bei einer zweiten aktuellen Betrugsmasche wird potentiellen Opfern Ware aus der angeblichen Insolvenzmasse eines Getränkemarkts angeboten.