Bereits wiederholt hat der DEHOGA auf möglicherweise nicht ordnungsgemäße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) hingewiesen. Ein neuer Hinweis gilt nunmehr, laut Verband, für AU’s über die Plattform medschein.com. Auch diese biete eine „AU ohne Arztgespräch“ an. Das entspreche nicht deutschem Recht und löse deshalb auch keinen Entgeltfortzahlungsanspruch eines Arbeitnehmers aus, so der DEHOGA.
Auffallend sei, dass diese AU-Bescheinigungen optisch an den früheren „gelben Schein“ erinnern würden, aber auch bei gesetzlich Versicherten die Angabe „Privatarzt“ enthalten und nicht als eAU ausgestellt werden. Im Übrigen sei auf der Bescheinigung selbst nicht ersichtlich, dass diese über medschein.com erworben wurde.
Folgender für die genannte Webseite tätige ausstellende mutmaßliche Arzt sei laut DEHOGA namentlich bekannt: Dr. Klaus Mendoza. Die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat bereits die Bundesärztekammer über die Website und den ausstellenden Arzt informiert. Der DEHOGA geht davon aus, dass in Kürze auch auf den Webseiten der Ärztekammern entsprechende Hinweise veröffentlicht werden.