Nicht ohne Lieblingskissen ins Hotel – Jeder Zweite reist mit persönlicher Schlafhilfe

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Eine aktuelle Umfrage der Reisesuchmaschine KAYAK zeigt: Mehr als die Hälfte der Deutschen (56 Prozent) nutzt private Einschlafhilfen, um im Urlaub zur Ruhe zu kommen. Ganz vorne dabei: das eigene Kopfkissen – jeder Vierte (24 Prozent) bringt es mit in die Urlaubsunterkunft.

 Auch weitere kleine Rituale oder Produkte sind beliebt, um fernab der eigenen vier Wände gut zu schlafen: Zwölf Prozent setzen auf Ohrstöpsel oder Noise-Cancelling-Kopfhörer, jeweils neun Prozent auf Schlafmasken, Tees oder Melatonin. Und – ganz besonders niedlich – weitere neun Prozent machen auch als Erwachsene auf Reisen kein Auge zu, wenn Kuscheltier oder Kuscheldecke aus Kindheitstagen nicht dabei sind.

Das Kissenmenü: Von Gästen geschätzt, selten angeboten

Ein Hotelservice, der gezielt auf den Schlafkomfort eingeht, ist das sogenannte Kissenmenü – eine Auswahl verschiedener Kissenarten, je nach persönlichen Vorlieben. Allerdings haben nur 23 Prozent der Befragten bereits ein Kissenmenü in einem Hotel erlebt. Dabei zeigt sich deutlich: Wer diesen Service kennt, der schätzt ihn sehr. 59 Prozent derjenigen, die bereits ein Kissenmenü angeboten bekommen haben, nennen es einen echten Game-Changer für besseren Schlaf. Das Potenzial ist also groß – doch das Angebot bleibt bislang die Ausnahme.

 „Sleepcation“ – Schlaf-Tourismus als neuer Trend

Die Ergebnisse der Umfrage deuten darauf hin, dass viele Menschen auch im Urlaub auf gewohnte Routinen setzen. Wer das eigene Kopfkissen mitnimmt oder auf altbewährte Helfer zurückgreift, schafft sich ein Stück Vertrautheit – und das kann den Unterschied zwischen durchgeschlafener Nacht und Jetlag machen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Seit dem 1. Januar 2025 ist die E-Rechnung verpflichtend - zumindest auf Empfangsseite. Aber wie gelingt die Umstellung auf elektronische Rechnungen? Welche Fristen müssen beachtet werden? Und was bedeutet das für den Betriebsprüfer? Diese und viele weitere Fragen beantwortet Concierge – das ETL ADHOGA Branchenmagazin jetzt in der neuen Ausgabe.

Ganze Bohne im Aufwind, Pads im Sinkflug: Der Kaffeemarkt in Deutschland wandelt sich - auch durch das Kaufverhalten jüngerer Menschen. Sie setzen oft auch auf andere Wachmacher.

Vor einigen Wochen gab es bei der Bundesagentur für Arbeit einen IT-Sicherheitsvorfall, der schadlos verlaufen sein soll. Um weitere Angriffe dieses Musters zu verhindern, hat der Vorstand der BA aber zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für alle Portal-Nutzenden der BA beschlossen, auch die Arbeitgeber-Kunden.

Maximal 20 Stunden pro Woche: Länger sollten Werkstudentinnen und -studenten nicht arbeiten, um ihren Studierendenstatus nicht zu verlieren. Zumindest werden einige Vorgesetzte nicht müde, das regelmäßig zu betonen. Doch in Wahrheit ist die Regelung gar nicht so streng, wie man annehmen könnte. 

Nach drei starken Ausbildungsjahren in Folge lag 2024 die Zahl der gastgewerblichen Ausbildungsverhältnisse in allen drei Ausbildungsjahren zusammen wieder bei über 50.000 Azubis. Gegenüber dem Vorjahr stellt das nochmals eine Steigerung um 9,1 Prozent dar. Die Corona-Delle ist damit ausgeglichen.

In einem internationalen Ranking verpasst die Bundesrepublik einen Treppchenplatz knapp. Entscheidend ist laut den Wirtschaftsforschern dabei, wie die jeweilige Gesellschaft der Länder tickt.

Das Arbeitszeugnis ist in Deutschland häufig noch wichtiger Teil von Bewerbungen. Viele legen deshalb Wert aufs Detail. Aber darf man auch beim Datum der Ausstellung mitreden?

Mehr als ein Viertel der Beschäftigten in Deutschland arbeitet auch am Wochenende. Im Gastgewerbe ist der Anteil mit 70 Prozent besonders hoch, wie das Statistische Bundesamt zum Tag der Arbeit basierend auf Zahlen von 2023 berichtet.

Der seit Jahren schwelende Konflikt um den bei Nachtschwärmern beliebten Brüsseler Platz in Köln ist um ein juristisches Kapitel reicher. Das Verwaltungsgericht Köln gab Eilanträgen mehrerer Anwohner und einer Gaststätten-Betreiberin gegen ein nächtliches Verweilverbot statt.

Wenn der Arbeitgeber in die Mails seiner Angestellten schaut, kann das viele Gründe haben - doch nicht alle legitimieren den Einblick. Eine Fachanwältin klärt auf.