Public Viewing: Bundesrat stimmt gelockerten Lärmschutzregeln zur Fußball-EM zu

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Kurz vor Beginn der Fußball-Europameisterschaft hat auch der Bundesrat den Weg für das Public Viewing freigemacht. Die Länderkammer stimmte in ihrer Plenarsitzung am 17. Mai 2024 einer Verordnung zu, die öffentliche TV-Übertragungen der Fußballspiele auch zu späteren Anstoßzeiten möglich macht.

Das gemeinsame Anschauen von Fußball TV-Übertragungen im Freien hat in Deutschland bei großen Turnieren schon Tradition. Damit dies auch bei der diesjährigen EM im Hinblick auf bestehende Lärmschutzregeln im rechtssicheren Rahmen erfolgt, hat die Bundesregierung wie schon bei vorherigen Turnieren eine Verordnung erlassen, die nun vom Bundesrat bestätigt wurde. Behörden können damit Public-Viewing-Veranstaltungen genehmigen, die über 22 Uhr hinausgehen. Rund die Hälfte der 51 Spiele beginnt erst um 21 Uhr.

Die Verordnung erklärt die Sportanlagenlärmschutzverordnung, die normalerweise nur den Betrieb von Sportplätzen und ähnlichen Anlagen regelt, auch für die öffentliche Übertragung der EM-Spiele für anwendbar. Sie enthält Vorschriften zum Lärmschutz bei solchen Veranstaltungen, eröffnet den Behörden aber auch die Möglichkeit zur Erteilung von Ausnahmen, wenn bei der Abwägung das Interesse an der öffentlichen Übertragung gegenüber den Lärmschutzgesichtspunkten überwiegt.

Die Verordnung tritt nach dem Tag ihrer Verkündung in Kraft und gilt bis zum 31. Juli 2024.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Ausbildungsvergütungen im Gastgewerbe sind im Ausbildungsjahr 2024/25 deutlich gestiegen – das zeigt eine aktuelle Analyse des WSI-Tarifarchivs der Hans-Böckler-Stiftung. Vor allem in Bayern und Sachsen profitieren Auszubildende von deutlichen Aufschlägen. Dennoch bleibt die Branche im Vergleich zu anderen Sektoren weiter im unteren Mittelfeld.

Viele Ausbildungsplätze sind derzeit noch unbesetzt. Darauf macht die Bundesagentur für Arbeit aufmerksam. Derzeit seien 229.000 offene Stellen bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldet.

In den Sommerferien eine Woche verreisen – das ist für viele Menschen in Deutschland kaum möglich. Im Jahr 2024 lebte gut jede fünfte Person in einem Haushalt, der sich nach eigenen Angaben keine einwöchige Urlaubsreise leisten konnte.

Immer wieder erreichen den DEHOGA Fragen zur steuer- und zivilrechtlich korrekten Handhabung von Trinkgeldern. Um mehr Sicherheit im Umgang mit dem sensiblen Thema zu geben, hat der Verband ein umfassendes Merkblatt erstellt.

Das Gastgewerbe in Deutschland hat im April 2025 nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes im Vergleich zum Vorjahresmonat real 1,0 Prozent weniger umgesetzt. Im Vergleich zum April 2024 sank der Umsatz in der Gastronomie um 2,8 Prozent.

Das Urlaubsfeeling verlängern und noch ein paar Tage oder Wochen am Urlaubsort arbeiten: Workation ist erlaubt – aber nur mit klarer Absprache. Rechtsexpertinnen erklären die wichtigsten Spielregeln.

Angesichts der wirtschaftlichen Dauerflaute zählen für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer handfeste Faktoren. Ob die Arbeit einen Sinn hat, spielt laut einer neuen Umfrage keine große Rolle.

Wie es aussieht, erwartet uns 2025 ein überdurchschnittlich warmer Sommer. Arbeitgeber müssen entsprechende Maßnahmen ergreifen, damit Gefährdungen für die Gesundheit bestens vermieden werden. Die Berufsgenossenschaft gibt Tipps.

Ab wann beginnt eigentlich die Arbeitszeit? Darüber wird vor Gericht immer wieder gestritten. Teils müssen Beschäftigte auch weite Wege im Betrieb ohne Vergütung auf sich nehmen, zeigt ein Urteil.

Endlich Urlaub! Und dann: Wird das Kind krank, liegt man selbst flach oder kommt man wegen eines Vulkanausbruchs nicht rechtzeitig zurück an den Arbeitsplatz. Was gilt jetzt arbeitsrechtlich? Fünf wichtige Regeln für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Überblick: