Ein Minijob kann während der Elternzeit eine gute Möglichkeit sein, die Haushaltskasse aufzubessern. Dabei gelten jedoch unterschiedliche Regeln, je nachdem, ob der Minijob bei einem anderen Arbeitgeber oder beim bisherigen Arbeitgeber ausgeübt wird.
Wichtig zu wissen: «Während der Minijob mit Verdienstgrenze zumindest aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht kein Problem während der Elternzeit darstellt, verhält sich das für den kurzfristigen Minijob anders», so «Haufe.de». Daher gelten für kurzfristige Minijobs andere Regelungen als für Minijobs mit Verdienstgrenze.
Minijob mit Verdienstgrenze in der Elternzeit ohne Weiteres möglich
Nimmt eine Person während der Elternzeit einen Minijob bei einem anderen Arbeitgeber auf, sind keine besonderen Einschränkungen zu beachten. Der Minijob ist lediglich bei der Minijob-Zentrale zu melden, und es gelten die üblichen Regelungen. Auch mehrere Minijobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern sind laut «Haufe.de» möglich, solange der durchschnittliche monatliche Gesamtverdienst die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet.
Es kommt durchaus vor, dass man während der Elternzeit weiterhin beim selben Arbeitgeber tätig sein möchte. Eigentlich ist es Arbeitnehmern nicht erlaubt, neben ihrer Hauptbeschäftigung einen Minijob beim selben Arbeitgeber auszuüben. Während der Elternzeit ruht jedoch das Hauptarbeitsverhältnis, was einen Minijob beim gleichen Arbeitgeber möglich macht, so «Haufe.de». In diesem Fall muss der Arbeitgeber die Hauptbeschäftigung vorübergehend bei der Krankenkasse abmelden und den Minijob separat bei der Minijob-Zentrale anmelden. Die Mitgliedschaft in der Krankenkasse bleibt dabei weiterhin bestehen.