Das Bundesfinanzministerium hat die Sachbezugswerte für das kommende Jahr 2025 veröffentlicht. Wenn Mitarbeitern unentgeltlich oder verbilligt Mahlzeiten gewährt werden, bestimmen die Werte der Sozialversicherungs-Entgeltverordnung, wie viel dem Lohn unter einkommenssteuerrechtlichen Gesichtspunkten hinzuzurechnen ist.
Gleiches gilt für die freie Unterkunft. Die Werte, die in der Verordnung festgelegt sind, wurden im Bundesrat verabschiedet. Eine Übersicht der Sachbezugswerte 2025 finden hier zum Download. Ein Schreiben des Bundesfinanzministerium zu dem Thema vom 10. Dezember 2024 ist hier einsehbar.