Ärger auf dem Arbeitsweg? Wer sich unterwegs zu einem beruflichen Termin prügelt, ist nicht unfallversichert. Angestellte können entsprechende Verletzungen nicht als Arbeitsunfall angeben, entschied das Sozialgericht Berlin in einem Urteil (Az.: S 98 U 50/21), auf das das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“ hinweist.
Im konkreten Fall ging es um einen Bauleiter, der in eine Schlägerei mit einem Falschparker geriet. Zum Streit kam es, weil ein Laster die Einfahrt zum Betriebsgelände des Bauleiters versperrte.
Der Lkw-Fahrer beleidigte den Mann laut Gericht als «egoistisches Arschloch». Daraufhin wollte der Beschimpfte mit dem Fahrer diskutieren, statt wie geplant in sein Auto zu steigen und zum nächsten Arbeitstermin zu fahren. Bei dem gewaltsamen Konflikt erlitt er einen Bruch im Gesicht und musste operiert werden.