So langfristig gelten Dienstpläne

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Dienstpläne werden in der Regel langfristig und mit ausreichend Vorlauf geplant. Doch unvorhergesehen fällt ein Mitarbeiter aus. Dann versuchen Vorgesetzte, die Lücke zu schließen. Die Kollegen müssen einspringen - oder etwa nicht?

«In Betrieben mit Betriebsrat ist dieser Punkt in der Regel in einer Betriebsvereinbarung zum Dienstplan geregelt», sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Fehlt eine Betriebsvereinbarung, dann sind häufig im Arbeitsvertrag die Voraussetzungen und Fristen festgesetzt, die Vorgesetzte für Änderungen einhalten müssen.

Vier Tage im Voraus vorwarnen

Gibt es eine solche Regelung nicht, müssen Vorgesetzte ihre Mitarbeiter meist vier Tage im Voraus informieren, sagt Meyer. Der gleiche Zeitraum gilt für diejenigen, die grundsätzlich auf Abruf arbeiten.

Anders sieht es bei Notfällen aus. Hier können Vorgesetzte auch kurzfristig den Dienstplan ändern. Wann genau es sich um einen Not- oder Eilfall handelt, lasse sich laut dem Fachanwalt für Arbeitsrecht anhand folgender Kriterien bestimmen: Ist es ein Einzelfall oder handelt es sich um ein strukturelles Problem? Kann niemand anderes die Schicht übernehmen?

Ein Notfall liegt nicht vor, wenn dauerhaft zu wenig Personal für die vorgesehenen Dienste eingeteilt sind. In Branchen mit chronischem Personalmangel - etwa in der Pflege - könne daher zum Schutz der Mitarbeiter die maximale Anzahl der Notfälle geregelt sein, die ein Vorgesetzter ausrufen darf.

Widerspruch muss berechtigt sein

Bei triftigen Gründen können Mitarbeiter der Dienstplanänderung aber widersprechen. Darunter fallen etwa lang geplante oder nicht verschiebbare Arzttermine. Es sei aber auch Abwägung, ob der Wunsch der Vorgesetzten noch verhältnismäßig ist, sagt Meyer. Muss beispielsweise immer derselbe Arbeitnehmer im Notfall einspringen, sei es vertretbar zu widersprechen.

Liegt solch ein Fall nicht vor, rät Arbeitsrechtler Meyer Mitarbeitern zur Einsicht. Letztlich könnte eine Ablehnung arbeitsrechtlich riskant sein, sagt er. «Bei Verweigerung kann der Arbeitgeber im schlimmsten Fall eine Abmahnung aussprechen.»

Besser eine zwischenmenschliche Lösung finden

Grundsätzlich empfiehlt Peter Meyer, zunächst eine zwischenmenschliche Lösung zu finden. Zeigt der Mitarbeiter Einsicht, kann er darauf hoffen, dass der Arbeitgeber seinerseits Wünschen nach Dienstplanänderungen zustimmt. Denn umgekehrt ist er ebenfalls nicht zum Entgegenkommen verpflichtet. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ein Weihnachtsmarkt ohne Musik ist für viele undenkbar. Doch die vielerorts gestiegenen Gema-Rechnungen sorgten 2023 für Unmut. Die Verwertungsgesellschaft setzt nun auf mehr Infos für Veranstalter.

Deutschlands Arbeitnehmer machen die Kaufkraftverluste aus den Hochinflationszeiten weiter wett. Im zweiten Quartal übertrafen die Steigerungen der Bruttolöhne das fünfte Mal in Folge die Entwicklung der Verbraucherpreise.

Die BAT-Stiftung für Zukunftsfragen hat den „Freizeit-Monitor 2024“ vorgestellt. Für die seit 1982 regelmäßig durchgeführte Untersuchung wurden im Juli und August Bürger ab 18 Jahren zu über 100 unterschiedlichen Freizeitaktivitäten befragt.

Ein aktueller Bericht des Arbeits- und Wirtschaftsministeriums bescheinigt der Lehrlingsausbildung in Österreich ein Langzeittief. Besonders auffällig ist die Entwicklung in der Tourismusbranche, wo sich die Zahl der Lehrlinge in den letzten 15 Jahren mehr als halbiert hat.

Wer bereits alle Urlaubstage für das Jahr aufgebraucht hat und dennoch eine Auszeit benötigt, kann unbezahlten Urlaub beantragen. Doch nicht immer hat ein solcher Antrag Aussicht auf Erfolg.

Arbeitsmittel sparen – auf Kosten der Mitarbeiter? Manche Arbeitgeber bitten ihre Angestellten, den eigenen Laptop für die Arbeit zu nutzen. Doch sind Arbeitnehmer verpflichtet, dem zuzustimmen?

Es beginnt harmlos – ein beiläufiger Kommentar über die bevorstehende Wahl. Doch was passiert, wenn das lockere Politik-Gespräch am Arbeitsplatz in hitzige Debatten mit extremen Positionen umschlägt?

Bis zum 23. September können sich auch Hoteliers und Gastronomen um den Deutschen Fachkräftepreis bewerben. Das Bundesministerium für Arbeit zeichnet innovative Lösungen und Beiträge zur Fachkräftesicherung und -gewinnung in insgesamt sieben Kategorien aus.

Vom 29. September bis 6. Oktober 2024 findet wieder die Aktionswoche: Zu gut für die Tonne! des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft statt. Bundesweite Mitmach-Aktionen rund um das Thema „Lebensmittelverschwendung“ sollen zu einem nachhaltigen Umgang mit Ressourcen motivieren.

Azubis werden dringender denn je gesucht: In der aktuellen "Ausbildungsumfrage 2024" meldet die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) einen Höchststand bei der Zahl der Betriebe, die nicht genügend Nachwuchs finden. Das Gastgewerbe gehört neben Industrie, Handel, Verkehrsbranche und Baugewerbe zu den am meisten betroffenen Branchen.