Steuer: Bei Dienstreisen mit Privatauto genau nachrechnen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer für beruflich bedingte Reisen auf sein privates Auto zurückgreifen muss, bekommt von seinem Arbeitgeber häufig einen Auslagenersatz. Wenn nicht, können die Kosten für solche Fahrten in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden.

«In der Regel wird bei solchen Reisekosten ein Wert von 30 Cent je gefahrenem Kilometer angesetzt», sagt Erich Nöll, Rechtsanwalt und Geschäftsführer beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin. Dabei handelt es sich allerdings nur um eine Vereinfachungsregelung. «Der Kilometersatz von 30 Cent je gefahrenem Kilometer bildet die tatsächlichen Kosten für Fahrten mit dem privaten Pkw nicht mehr realitätsgerecht ab, insbesondere nach den jüngsten Erhöhungen der Kraftstoffpreise», sagt Nöll.

Arbeitgeber können ermittelten Kostensatz steuerfrei erstatten

Darum sei es dem Rechtsanwalt zufolge sinnvoll, die tatsächlichen Kosten des Privatfahrzeugs je Kilometer zu ermitteln. Das sei zwar etwas aufwendiger, lohne sich aber in den meisten Fällen. Arbeitgeber dürften ihren Arbeitnehmenden dann auch den genau ermittelten Kostensatz steuerfrei erstatten.

Erstattet der Arbeitgeber keine Reisekosten oder aber weiterhin nur die pauschalen 30 Cent je Kilometer, können Arbeitnehmende den Differenzbetrag zu den tatsächlichen Kosten in der Steuererklärung ansetzen, so Nöll. Das mindert die Steuerlast.

Belege und Notizen sind aufzubewahren

Für die Berechnung des genauen Kostensatzes ist es erforderlich, die gesamten Kosten, die das Fahrzeug im Jahr verursacht, aufzuzeichnen und die Belege aufzubewahren. Außerdem müssen die Dienstfahrten mit Ziel, Route, Wegstrecke und zurückgelegten Kilometern vermerkt werden. Auch wichtig: Eine Notiz über den Kilometerstand des Fahrzeugs zu Beginn und zum Ende des Jahres, um die insgesamt zurückgelegten Kilometer ermitteln zu können.

Die ermittelten Gesamtkosten sind dann durch die jährliche Gesamtkilometerleistung zu teilen - so ergibt sich der individuelle Kostensatz je Kilometer. Multipliziert mit den dienstlich zurückgelegten Kilometern kommt man auf den Werbungskostenansatz für die Einkommensteuererklärung oder den Betrag, den der Arbeitgeber steuerfrei erstatten darf.

Ein Beispiel: Ein Fahrzeug kostet in der Anschaffung 36 000 Euro. Für die ersten sechs Jahre ergibt sich daraus laut Nöll ein jährlicher Abschreibungsbetrag von 6000 Euro. Versicherung, Werkstattkosten und Kfz-Steuer summieren sich jährlich auf 1450 Euro, außerdem laufen Kraftstoffkosten in Höhe von 1200 Euro auf. In Summe ergeben sich so jährliche Aufwendungen über 8650 Euro. Geteilt durch die jährliche Laufleistung von 16 000 Kilometern errechnet sich der fahrzeugspezifische Kostensatz je Kilometer auf 54 Cent. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ein Weihnachtsmarkt ohne Musik ist für viele undenkbar. Doch die vielerorts gestiegenen Gema-Rechnungen sorgten 2023 für Unmut. Die Verwertungsgesellschaft setzt nun auf mehr Infos für Veranstalter.

Deutschlands Arbeitnehmer machen die Kaufkraftverluste aus den Hochinflationszeiten weiter wett. Im zweiten Quartal übertrafen die Steigerungen der Bruttolöhne das fünfte Mal in Folge die Entwicklung der Verbraucherpreise.

Die BAT-Stiftung für Zukunftsfragen hat den „Freizeit-Monitor 2024“ vorgestellt. Für die seit 1982 regelmäßig durchgeführte Untersuchung wurden im Juli und August Bürger ab 18 Jahren zu über 100 unterschiedlichen Freizeitaktivitäten befragt.

Ein aktueller Bericht des Arbeits- und Wirtschaftsministeriums bescheinigt der Lehrlingsausbildung in Österreich ein Langzeittief. Besonders auffällig ist die Entwicklung in der Tourismusbranche, wo sich die Zahl der Lehrlinge in den letzten 15 Jahren mehr als halbiert hat.

Wer bereits alle Urlaubstage für das Jahr aufgebraucht hat und dennoch eine Auszeit benötigt, kann unbezahlten Urlaub beantragen. Doch nicht immer hat ein solcher Antrag Aussicht auf Erfolg.

Arbeitsmittel sparen – auf Kosten der Mitarbeiter? Manche Arbeitgeber bitten ihre Angestellten, den eigenen Laptop für die Arbeit zu nutzen. Doch sind Arbeitnehmer verpflichtet, dem zuzustimmen?

Es beginnt harmlos – ein beiläufiger Kommentar über die bevorstehende Wahl. Doch was passiert, wenn das lockere Politik-Gespräch am Arbeitsplatz in hitzige Debatten mit extremen Positionen umschlägt?

Bis zum 23. September können sich auch Hoteliers und Gastronomen um den Deutschen Fachkräftepreis bewerben. Das Bundesministerium für Arbeit zeichnet innovative Lösungen und Beiträge zur Fachkräftesicherung und -gewinnung in insgesamt sieben Kategorien aus.

Vom 29. September bis 6. Oktober 2024 findet wieder die Aktionswoche: Zu gut für die Tonne! des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft statt. Bundesweite Mitmach-Aktionen rund um das Thema „Lebensmittelverschwendung“ sollen zu einem nachhaltigen Umgang mit Ressourcen motivieren.

Azubis werden dringender denn je gesucht: In der aktuellen "Ausbildungsumfrage 2024" meldet die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) einen Höchststand bei der Zahl der Betriebe, die nicht genügend Nachwuchs finden. Das Gastgewerbe gehört neben Industrie, Handel, Verkehrsbranche und Baugewerbe zu den am meisten betroffenen Branchen.