Länger als drei Tage krank? Dann brauchen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen laut Gesetz eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz AU genannt. Arbeitgeber können aber auch vor Ablauf dieser drei Tage eine AU einfordern. Darauf weist die Stiftung Gesundheitswissen hin.
Für diese EU braucht man nicht unbedingt zum Arzt. Grundsätzlich ist eine Krankschreibung auch per Telefon oder Video-Sprechstunde möglich. Voraussetzung allerdings: Die Krankheit lässt sich ohne körperliche Untersuchung feststellen. In der Regel wird die AU dann auch gleich elektronisch an Krankenkasse und Arbeitgeber weitergeleitet.
Arzt hat das letzte Wort
Das Bundesgesundheitsministerium weist auf seiner Webseite darauf hin, dass letztlich Arzt oder Ärztin entscheiden. Es liegt also in seinem oder ihrem Ermessen, ob es sich tatsächlich um eine Erkrankung ohne schwere Symptome handelt und ob eine AU-Feststellung telefonisch möglich ist - oder ob per Video-Sprechstunde oder sogar unmittelbar persönlich untersucht werden muss.