Trotz Oktoberfest: Münchner Gastronomen mit weniger Einnahmen als 2023

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Erwartungen an die Wiesn und das Geschäft für Gastronomen und Händler in ganz München - nicht nur in den Zelten - sind hoch. Die Besucherzahlen vom Auftaktwochenende klingen nach Schätzung der Festivalleitung mit gut einer Million vielversprechend.

Doch wird drum herum nur geschlendert oder auch Geld ausgegeben? Eine Analyse des Finanztechnologie-Unternehmens SumUp zum Auftaktwochenende des Oktoberfestes zeigt: Cafés und Restaurants verbuchten mit minus 29,8 Prozent deutlich weniger Einnahmen als im letzten Jahr. Auch bei den Transaktionen wurden 13,4 Prozent weniger als am Auftaktwochenende 2023 verzeichnet.

Weitere Ergebnisse der Auswertung: 

  • Durchschnittlich wurden 22,80 Euro ausgegeben. Das sind 7,3 Prozent weniger als zum letztjährigen ersten Oktoberfestwochenende
  • Dabei hat die Anzahl der durchschnittlichen Transaktionen um 22 Prozent zugenommen
  • Im Branchenvergleich zeigt sich: Vor allem der lokale Einzelhandel profitierte. Die Einnahmen der Händler legten durchschnittlich um 93 Prozent im Vergleich zum letztjährigen Auftaktwochenende zu

Das Oktoberfest ist nicht nur hierzulande, sondern auch bei vielen ausländischen Besuchern beliebt. Dieses Jahr lag im analysierten Zeitraum der Anteil der ausländischen Kartenzahlungen bei 27,67 Prozent - im Vergleich dazu lag dieser Anteil letztes Jahr bei 31,46 Prozent. Wie bereits 2023 sind es auch dieses Jahr vor allem die Amerikaner, die während des Oktoberfestes Geld ausgeben. 
    
Top 5-Länderranking internationale Kartenzahlungen

  1. USA
  2. Italien
  3. Großbritannien
  4. Frankreich
  5. Schweiz

 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Nach Schätzung des Handelsverbandes Deutschland (HDE) haben in Deutschland lebende Personen in diesem Jahr während ihres Sommerurlaubs im Inland rund fünf Milliarden Euro im Einzelhandel ausgegeben. Der Sommerurlaub im eigenen Land sei damit ein ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, so der Verband.

Vor Jahren noch war der «Goldene Handschlag» im Alter von unter 60 Jahren ein durchaus bekanntes Phänomen in der Arbeitswelt. Inzwischen werden Ältere aber gebraucht - und bleiben auch länger im Job.

Too Good To Go hat sein Bundesländer-Ranking veröffentlicht und Deutschlands Spitzenreiter der Lebensmittelrettung gekürt. Die ersten drei Plätze gingen wir schon im Vorjahr an Hamburg, Berlin und Bremen.

Sind haben sich krankgemeldet - und plötzlich steht jemand von der Firma vor der Tür? Was absurd klingt, soll in einigen Unternehmen gängig sein. Ob das zulässig ist, steht auf einem anderen Blatt.

Wer backt in Deutschland eigentlich warum und wie viel, zu welchem Anlass und vor allem, wie? Die aktuelle Dr. Oetker Backstudie 2024 liefert Einblicke in die heimischen Rührschüsseln und Backöfen.

E-Mails statt Briefe, Cloud-Ablagen statt Aktenschränke – immer mehr Unternehmen in Deutschland verzichten auf Papier. 15 Prozent der Unternehmen arbeiten inzwischen komplett papierlos. Das sind fast doppelt so viele wie noch vor zwei Jahren.

Zahlreiche Umfragen besagen, dass junge Leute von heute keine Lust auf Führungspositionen haben. Doch die Gelegenheiten, Chef zu werden, sind vielfältig. Die Risiken, die Chance zu vermasseln, sind es allerdings auch. Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.

Zum fünften Mal vergibt die Bundesregierung den CSR-Preis und zeichnet Unternehmen aus, die sich durch sozial und ökologisch verantwortungsvolles Wirtschaften hervorheben. Bis zum 30. September können Sie sich mit Ihrem Unternehmen jetzt noch darum bewerben.

Wer einen Arbeitsvertrag unterschreibt, weiß in der Regel welche Tätigkeiten der Job beinhaltet. Kleine Abweichungen sind meist unproblematisch. Doch was, wenn die oder der Vorgesetzte plötzlich verlangt, eine völlig neue Aufgabe zu übernehmen, die offenbar nichts mit den ursprünglichen Tätigkeiten zu tun hat?

In Deutschland muss die Arbeitszeit erfasst werden – soweit die Theorie. Aber wie sieht die Praxis aus? Was ist wirklich Vorschrift? Und was ist mit Vertrauensarbeitszeit? Die Rechtslage im Überblick.