Umwidmung: Wenn private Gegenstände beruflich genutzt werden

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Schreibtisch, Drucker und Co.: Wer häufig von zu Hause aus arbeitet, kann die Büroausstattung steuerlich geltend machen. Die Kosten für Arbeitsmittel gehören in die Anlage N zu den Werbungskosten. Liegt der Aufwand unter 800 Euro (Geringwertige Wirtschaftsgüter), kann er sofort abgeschrieben werden. Werden die Arbeitsmittel zum Teil auch privat genutzt, dürfen die Kosten nur anteilig abgesetzt werden. Was aber ist mit Arbeitsmitteln, die bei der ersten beruflichen Nutzung schon eine Weile vorhanden waren?

Auch solche Arbeitsmitteln können ab dem ersten Nutzungsjahr noch einen Steuervorteil bringen, erklärt der Bund der Steuerzahler. Umwidmung ist das Stichwort. Zwar können die Anschaffungskosten dann nicht mehr komplett abgesetzt werden, der Restwert allerdings schon. 

Beispiel zur Restwert-Berechnung nach Umwidmung

Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat sich am 31. Dezember 2020 einen Schreibtisch zum Preis von 780 Euro brutto gekauft. Erst ab dem 1. Januar 2024 nutzt er diesen beruflich. Laut Afa-Tabelle der Finanzverwaltung haben Schreibtische eine Nutzungsdauer von 13 Jahren, die jährliche Abschreibung liegt also bei 60 Euro. Um den Restwert zu erhalten, müssen die Anschaffungskosten jetzt um die jährliche Abschreibung für die Jahre 2021, 2022 und 2023 minimiert werden - bleiben 600 Euro übrig.

Wird der Schreibtisch zu mehr als 90 Prozent beruflich genutzt, kann dieser Restwert im Jahr 2024 sofort voll steuerlich geltend gemacht werden, weil er unterhalb der 800-Euro-Grenze liegt. Wird er nur zu 50 Prozent beruflich genutzt, können nur 300 Euro als Werbungskosten angesetzt werden.

Ausnahme für Hardware und Software

Hätte der Schreibtisch 1.300 Euro brutto gekostet, würde sich der Restbetrag im Jahr 2024 auf 1.000 Euro belaufen. Dieser Betrag würde die Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter übersteigen und könnte daher nicht mit einem Mal abgesetzt werden. Stattdessen müsste der Abschreibungsbetrag von 100 Euro Jahr für Jahr entsprechend seines Nutzungsanteils geltend gemacht werden.

Achtung: Eine Ausnahme gilt für Computerhardware und -software. Die Kosten solcher Anschaffungen können bei entsprechender betrieblicher Nutzung auch dann noch sofort voll abgesetzt werden, wenn sie mehr als 800 Euro gekostet haben. Die Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter gilt hier nicht mehr. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Umsatz im Gastgewerbe ist im August 2024 gegenüber Juli 2024 um 1,3 Prozent gesunken. Gegenüber dem August 2019, dem Vergleichsmonat vor der Corona-Pandemie, lag der Gastgewerbeumsatz real 12,6 Prozent niedriger.

Bei einem positiven Corona-Test mussten Arbeitnehmer in der Pandemie daheim bleiben. Wenn sie dabei keine Symptome hatten, hätten Unternehmen keinen Anspruch auf Entschädigung, befand nun ein Gericht.

Die Umfrage “Global Workforce of the Future” der Adecco Group hat 35.000 Arbeitnehmende weltweit befragt, darunter 2.025 in Deutschland. Die Studie zeigt erste Anzeichen für Effizienzsteigerung durch Künstliche Intelligenz (KI). In Deutschland geben drei Viertel der Nutzer an, produktiver zu sein.

Wie in den letzten Jahren waren auch im Beratungsjahr 2023/24 mehr Ausbildungsstellen gemeldet als Bewerberinnen und Bewerber. Die Lücke zwischen beiden Marktseiten ist jedoch kleiner geworden, wie nun die Bundesagentur für Arbeit meldet.

Die Herbstbelebung am Arbeitsmarkt fällt in diesem Jahr weitgehend aus. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung haben im Oktober zwar abgenommen - wie schon im Vormonat waren die Rückgänge aber sehr gering.

Im Management weiß man nie, was am nächsten Tag auf einen wartet. So hört man von vielen Führungskräften. Bei näherer Betrachtung stellt sich heraus, die Führung, und damit auch die Mitarbeiter, sind auf das Unvorhergesehene nicht genügend vorbereitet. Wie kriegen wir das tägliche Chaos in den Griff? Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.

Der Hunger der Deutschen auf italienische Pasta wächst. Die vor allem in Süddeutschland geschätzten Spätzle finden hingegen immer weniger Freunde.

Mit dem Betreff „DEHOGA Nordrhein e.V. - Ihre Beitragsrechnung“ wird derzeit eine angebliche Rechnung des DEHOGA Nordrhein als ZIP-Datei versandt. Dabei handelt es sich um Spam.

Die Konsumlaune der Verbraucherinnen und Verbraucher erholt sich etwas, dennoch bleibt die Stimmung insgesamt pessimistisch. Die konjunkturelle Entwicklung schätzten die Verbraucher allerdings erneut etwas pessimistischer ein.

Früher gehörte das Glas mit Erdbeer- oder Himbeermarmelade automatisch auf den Frühstückstisch. Doch die Gewohnheiten vieler Menschen haben sich geändert. Die Hersteller müssen erfinderisch werden.