Unerlaubte Vermietung der Wohnung an Touristen rechtfertigt Kündigung

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Mieter dürfen Teile ihrer Wohnung nicht einfach an Touristen untervermieten. Dafür brauchen sie die Erlaubnis der Vermieter. Haben sie diese nicht und es wird trotzdem ein Zimmer an Urlauber vermietet, ist eine Kündigung gerechtfertigt, entschied das Landgericht Berlin.

Dass sich der Reisende verdeckt im Auftrag des Vermieters eingemietet hat, ändert an dem Urteil nichts, wie die Zeitschrift «Das Grundeigentum» des Eigentümerverbandes Haus und Grund Berlin berichtet. Denn die Pflichtverletzung des Mieters ist erheblich.

In dem Fall hatte eine Mieterin ein Zimmer ihrer Fünfzimmerwohnung an Touristen vermietet und dazu auch eine Anzeige in einem Internetportal geschaltet. Die Vermieter mahnten das Verhalten ab. Die Mieterin löschte danach zwar ihr Profil auf der Vermietungsplattform, nahm aber trotzdem eine Touristin auf.

Diese handelte allerdings verdeckt im Auftrag der Vermieter. Nach der Abreise der Frau sprachen die Vermieter daher die Kündigung aus, der das Amtsgericht auch stattgab. Die Mieterin ging in Berufung.

Ohne Erfolg: Das Verhalten der Mieterin sei eine schwere Pflichtverletzung, die eine Kündigung rechtfertige. Das Abmahnschreiben sei eindeutig gewesen. Der Einsatz detektivischer Mittel durch die verdeckte Anmietung sei grundsätzlich zulässig. Ein Hausfriedensbruch durch die Touristin habe nicht stattgefunden. Denn sie habe sich mit Wissen und in Anwesenheit der Mieterin in deren Wohnung aufgehalten. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Deutschlands Arbeitnehmer machen die Kaufkraftverluste aus den Hochinflationszeiten weiter wett. Im zweiten Quartal übertrafen die Steigerungen der Bruttolöhne das fünfte Mal in Folge die Entwicklung der Verbraucherpreise.

Die BAT-Stiftung für Zukunftsfragen hat den „Freizeit-Monitor 2024“ vorgestellt. Für die seit 1982 regelmäßig durchgeführte Untersuchung wurden im Juli und August Bürger ab 18 Jahren zu über 100 unterschiedlichen Freizeitaktivitäten befragt.

Ein aktueller Bericht des Arbeits- und Wirtschaftsministeriums bescheinigt der Lehrlingsausbildung in Österreich ein Langzeittief. Besonders auffällig ist die Entwicklung in der Tourismusbranche, wo sich die Zahl der Lehrlinge in den letzten 15 Jahren mehr als halbiert hat.

Wer bereits alle Urlaubstage für das Jahr aufgebraucht hat und dennoch eine Auszeit benötigt, kann unbezahlten Urlaub beantragen. Doch nicht immer hat ein solcher Antrag Aussicht auf Erfolg.

Arbeitsmittel sparen – auf Kosten der Mitarbeiter? Manche Arbeitgeber bitten ihre Angestellten, den eigenen Laptop für die Arbeit zu nutzen. Doch sind Arbeitnehmer verpflichtet, dem zuzustimmen?

Es beginnt harmlos – ein beiläufiger Kommentar über die bevorstehende Wahl. Doch was passiert, wenn das lockere Politik-Gespräch am Arbeitsplatz in hitzige Debatten mit extremen Positionen umschlägt?

Bis zum 23. September können sich auch Hoteliers und Gastronomen um den Deutschen Fachkräftepreis bewerben. Das Bundesministerium für Arbeit zeichnet innovative Lösungen und Beiträge zur Fachkräftesicherung und -gewinnung in insgesamt sieben Kategorien aus.

Vom 29. September bis 6. Oktober 2024 findet wieder die Aktionswoche: Zu gut für die Tonne! des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft statt. Bundesweite Mitmach-Aktionen rund um das Thema „Lebensmittelverschwendung“ sollen zu einem nachhaltigen Umgang mit Ressourcen motivieren.

Azubis werden dringender denn je gesucht: In der aktuellen "Ausbildungsumfrage 2024" meldet die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) einen Höchststand bei der Zahl der Betriebe, die nicht genügend Nachwuchs finden. Das Gastgewerbe gehört neben Industrie, Handel, Verkehrsbranche und Baugewerbe zu den am meisten betroffenen Branchen.

Der DEHOGA Bundesverband warnt aktuell vor zwei Betrugsmaschen. So habe der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität Hinweise auf Fake-Rechnungen erhalten. Bei einer zweiten aktuellen Betrugsmasche wird potentiellen Opfern Ware aus der angeblichen Insolvenzmasse eines Getränkemarkts angeboten.