Urteil: Absender muss Zugang einer E-Mail beweisen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer eine E-Mail abgeschickt hat, muss im Streitfall auch den Nachweis erbringen, dass sie beim Empfänger angekommen ist. Das zeigt eine entsprechende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln (Az: 4 Sa 315/21), auf die die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

Der konkrete Fall: Ein Mann hatte von einem Unternehmen ein Darlehen über 60 000 Euro für eine Fortbildung bekommen. Vertraglich war geregelt, dass dieses nicht zurückgezahlt werden müsse, wenn der Arbeitgeber dem Mann nicht innerhalb von fünf Jahren nach Abschluss der Fortbildung die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis anbiete.

 

Kläger bekommt einbehaltenen Lohn zurück

Zwar kam ein Arbeitsverhältnis zustande. Es gab aber Streit um den Tag, an dem das Angebot eingegangen sein soll. Angeblich am letzten Tag der Frist, behauptete der Arbeitgeber und zog dem Mann das Geld in Raten vom Gehalt ab. Dieser ging dagegen vor Gericht. Die Mail sei erst drei Tage nach Ablauf der Frist bei ihm angekommen.

Sowohl das Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht entschieden im Sinne des Klägers. Der Mann wandte sich damit erfolgreich gegen den Abzug und konnte den einbehaltenen Lohn verlangen.

Laut LAG konnte der Arbeitgeber nicht beweisen, dass der Kläger die E-Mail mit dem Jobangebot auch fristgerecht erhalten hat. Dafür reiche weder das alleinige Versenden der Mail noch die Tatsache, dass der E-Mail-Versender keine Unzustellbar-Nachricht bekommen habe. Der Absender hätte zum Beispiel eine Lesebestätigung anfordern können. (dpa) 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ohne Flurfunk und Fachgespräche: In manchen Unternehmen bilden Beschäftigte nur mit sich selbst ein Team. Das birgt Herausforderungen - gerade in Zeiten hybrider Arbeit. Wie man ihnen begegnet.

Die Inflation hat sich deutlich abgeschwächt, viele Verbraucher in Deutschland halten sich beim Einkaufen jedoch weiterhin zurück. Gespart wird vor allem bei Kleidung und Accessoires sowie beim Besuch von Restaurants und Bars.

Mehr Unternehmen als noch im April wollen nach Angaben des Ifo-Instituts ihre Preise anheben. Die Münchner Ökonomen rechnen aber dennoch mit einer sinkenden Inflation in Deutschland. Nach der Höhe der geplanten Preisänderungen wurde nicht gefragt.

Jahrzehntelang hatte Milch in Deutschland einen guten Ruf. Im Vergleich zu den 1990er-Jahren ist der Verbrauch bei Kuhmilch aber deutlich gesunken. Forschende sehen in dieser Entwicklung einen Trend.

Weil die Probezeit häufig für die ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses gilt, wird sie oft mit der Wartezeit gleichgesetzt. Es gibt aber entscheidende Unterschiede.

Wer sein Gehalt verhandeln will, sollte bereits bei der Terminvereinbarung strategisch vorgehen. Schon eine kleine Anpassung in der Wortwahl kann den Ausgang des Gesprächs positiv beeinflussen.

Der private Konsum in Deutschland zieht an. Bereits im vierten Monat in Folge wird die Verbraucherstimmung besser. Im langjährigen Vergleich befindet sie sich aber noch immer auf einer sehr schwachen Position.

Die Reallöhne lagen im 1. Quartal 2024 um 3,8 Prozent höher als im Vorjahresquartal. Das war der vierte Anstieg in Folge und das stärkste Reallohnwachstum im Vorjahresvergleich seit Beginn der Zeitreihe 2008.

Arbeitnehmer haben nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts keinen Anspruch, Urlaub nachzuholen, wenn sie ihn in einer angeordneten Corona-Quarantäne verbringen mussten. Das entschied am Dienstag das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Bald gibt es immer mehr Rentnerinnen und Rentner - und weniger Einzahler. Trotzdem sollen die Renten auch in Zukunft mit den Löhnen Schritt halten. Noch ist das letzte Wort aber nicht gesprochen.