Verfassungsgerichtshof stoppt Mietenstopp-Volksbegehren in Bayern

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Das bayerische Volksbegehren Mietenstopp ist vor dem Verfassungsgerichtshof gescheitert. Bayerns höchstes Gericht wies das Volksbegehren am Donnerstag in München ab. Das Mietrecht ist demnach Sache des Bundes. «Die Prüfung hat ergeben, dass das Volksbegehren nicht zugelassen werden kann, weil eine Zuständigkeit des Landesgesetzgebers offensichtlich nicht gegeben ist», hieß es in der Entscheidung. Aus demselben Grund hatte schon das Innenministerium das Volksbegehren nicht zugelassen und dem Gericht vorgelegt.

Hinter dem nun endgültig gescheiterten Volksbegehren standen maßgeblich der Mieterverein und die SPD. Sie wollten die Mieten in 162 bayerischen Kommunen für sechs Jahre einfrieren. Gut 52.000 Bürger hatten das Volksbegehren mit ihren Unterschriften unterstützt.

Druck auf Bundesregierung

Die Organisatoren wollen nun Druck auf die schwarz-rote Bundesregierung ausüben: «Da es Bayern offenbar nicht kann, werden wir uns ab sofort dafür einsetzen, dass der Bund das riesige Problem Wohnungsmarkt endlich angeht», sagte Kampagnenleiter Matthias Weinzierl. Im Herbst will das bayerische Bündnis einen bundesweiten «Mietenstopp-Gipfel» veranstalten.

«Wenn der Mietenstopp auf Länderebene auch in Karlsruhe scheitert, muss ihn der Bund endlich einführen», forderte Caren Lay, Vizefraktionschefin der Linken im Bundestag. «Mieten müssen im Interesse des Gemeinwohls politisch reguliert werden.»

Kein gutes Zeichen für Berliner Mietendeckel

In dem bayerischen Verfahren ging es nur um das bayerische Volksbegehren, doch ist die Entscheidung auch für den vom rot-rot-grünen Berliner Senat beschlossenen Mietendeckel kein gutes Zeichen. In der Bundeshauptstadt ist der Mietendeckel Gesetz, damit ist mittlerweile das Bundesverfassungsgericht beschäftigt.

Denn auch das Berliner Landgericht hält eine Mietbegrenzung durch das Land für verfassungswidrig. Außerdem haben Bundestagsabgeordnete von FDP und CDU Normenkontrollklage in Karlsruhe eingereicht. «Dieses Urteil bestätigt unsere Rechtsauffassung und hat Signalwirkung für unser Verfahren», sagte Marco Buschmann, der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion. «Der Mietendeckel ist keine Lösung - er verschärft nur die Wohnungsnot.»

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) begrüßte das Urteil ebenfalls: „Dies ist ein erster Hinweis darauf, wie der Mietendeckel in Berlin juristisch ausgehen könnte. Zahlreiche Gutachten haben bereits bestätigt, dass die Bundesländer nicht über die Gesetzgebungskompetenz verfügen, regionale Mietendeckel einzuführen. Zudem wird damit sowohl gegen die Eigentumsgarantie als auch gegen die grundgesetzlich gewährleistete Vertragsfreiheit beider Mietvertragsparteien verstoßen. Neben diesem abzulehnenden Eingriff in die Privatautonomie wären jahrelange Rechtsstreitigkeiten die Folge. Angespannte Wohnungsmärkte werden entlastet, wenn schneller geplant und gebaut wird, um das Wohnungsangebot zu vergrößern.“ 

(Mit Material der dpa)


 

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