Von KI bis Homeoffice: Mehrheit überwältigt von schnellem Wandel der Arbeitswelt

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Vertrautes geht uns einfacher von der Hand. Kein Wunder also, dass wir auch im Berufsleben häufig vor Veränderungen zurückschrecken. Und gerade wenn sie so massiv sind wie der zunehmende Einsatz von Künstlicher Intelligenz, können in der Anfangszeit Ängste und Sorgen überwiegen. 

Mit fast 70 Prozent fühlt sich ein Großteil der Beschäftigten zu einem gewissen Grad davon überwältigt, wie schnell sich ihre Arbeit verändert. Das zeigt eine Umfrage, die das Marktforschungsinstitut Censuswide im Auftrag des Karriereportals LinkedIn unter gut 2.000 Beschäftigten durchgeführt hat. 

Fast jeder und jede Zweite (49 Prozent) geht demnach davon aus, dass Künstliche Intelligenz (KI) die eigene Arbeitsweise in den kommenden fünf Jahren erheblich verändern wird. Nur rund jeder und jede Dritte (32 Prozent) fühlt sich derzeit explizit sicher im Umgang mit KI-Tools bei der Arbeit.

Gut 45 Prozent geben an, sich Sorgen zu machen, in Bezug auf die eigene Karriere ins Hintertreffen zu geraten, weil sich der Beruf und die Arbeit so schnell verändern.

In eigene Weiterbildung investieren

Wie können sich Beschäftigte für diesen Veränderungsprozess vorbereiten? Wie geht man mit Ängsten und Sorgen am besten um? Zentral sei die Kompetenz und Bereitschaft, immer wieder Neues zu lernen, sagt Barbara Wittmann von LinkedIn. Denn die «Halbwertszeit von Fachwissen und Hard Skills» werde immer kürzer. 

Sie sagt aber auch vorher, dass KI «uns langfristig wiederkehrende und monotone Aufgaben abnehmen» werde, sodass mehr Zeit für kreative, strategische und auf den Menschen ausgerichtete Aspekte unserer Jobs bliebe. Dadurch würden wiederum Soft Skills wie Kommunikation, Anpassungsfähigkeit oder Teamwork an Bedeutung gewinnen.

Wittmann rät, sich vor Augen zu führen, dass KI den Job in den allermeisten Fällen nicht vollständig übernehmen wird. Jemand, der die neuen Technologien im Job nutzt, könne aber damit einen Wettbewerbsvorteil haben. Wittmann empfiehlt entsprechend, die eigene Weiterbildung zur Priorität zu machen - und gezielt gefragte Fähigkeiten aufzubauen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Gastgewerbe in Mecklenburg-Vorpommern hat im ersten Halbjahr weniger Umsatz gemacht als ein Jahr zuvor - obwohl mehr Gäste im Land waren. Der Tourismusverband sieht mehrere Gründe dafür.

Schon jetzt machen sich viele bei Dunkelheit auf den Weg zur Arbeit. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)​​​​​​​ rät deshalb zu erhöhter Vorsicht im Straßenverkehr. Und das aus gutem Grund.

Das Jahr 2025 bietet, dank der Feiertage am Donnerstag und Freitag, viele Möglichkeiten für ein langes Wochenende. Mit einer geschickten Planung können Arbeitnehmer ihre freie Zeit maximieren - es sei denn, der Chef setzt andere Prioritäten.

Eigentlich sind Arbeitgeber verpflichtet, für Arbeitnehmer bei Reisen ins EU-Ausland eine A1-Bescheinigung einzuholen. Arbeitnehmer haben diese mitzuführen. Jetzt hat das Ministerium für Arbeit und Soziales ein Merkblatt hierzu aktualisiert und sieht „keine unionsrechtliche Verpflichtung besteht, eine A1-Bescheinigung in dem EU-Mitgliedsstaat mitzuführen“.

Wer immer wieder zu spät kommt oder unentschuldigt fehlt, riskiert eine Abmahnung vom Arbeitgeber - mit potenziellen Folgen. Sie wird in der Regel in die Personalakte aufgenommen, kann die Chancen auf eine Beförderung beeinträchtigen und im Wiederholungsfall sogar zur Kündigung führen. 

Während sich viele mit dem Eintritt in den Ruhestand am gesetzlichen Renteneintrittsalter orientieren, zeigt die aktuelle SumUp-Händlerumfrage, dass ein erheblicher Teil der Selbstständigen plant, auch über dieses Alter hinaus zu arbeiten.

Die Umsatzlage im Gastgewerbe blieb im gesamten ersten Halbjahr 2024 angespannt. Das zeigen die zeitverzögert veröffentlichten Daten des Statistischen Bundesamts: Auch wenn die Umsätze nominal 10,7 Prozent über dem Vorcoronaniveau des ersten Halbjahrs 2019 lagen, blieb unter dem Strich ein reales Umsatzminus von 12,1 Prozent.

Nach einem aktuellen Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg sind gezahlte Zuschüsse im Rahmen der Corona-Soforthilfen beitragspflichtig. Das gilt selbst dann, wenn die Soforthilfen später zurückgezahlt werden müssen, weil die Voraussetzungen für die Zahlung der Sofort-Hilfen nicht gegeben waren.

Auch im September haben in Deutschland deutlich mehr Unternehmer den Gang zum Insolvenzgericht antreten müssen als ein Jahr zuvor. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes stieg die Zahl der angemeldeten Verfahren um 13,7 Prozent im Vergleich zum September 2023.

Hotels und Gastronomie suchen in vielen Städten nach Mitarbeitern. Einer neuen Studie zufolge fehlen dennoch deutlich weniger Fachkräfte als vor einem Jahr. Grund ist die schwierige wirtschaftliche Situation und die Tatsache, dass sich die Branche nicht vollständig von den Auswirkungen der Pandemie erholt habe.