Wann gibt's Urlaubsgeld? Und für wen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Einen allgemeinen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt es in Deutschland nicht. Darauf macht Volker Görzel vom Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA) aufmerksam. Urlaubsgeld sei eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers, die er zusätzlich zum regulären Gehalt zahlt, um einen Urlaub zu ermöglichen. 

Vertragliche Vereinbarungen und betriebliche Übung

Die Sonderzahlung landet meist im Juni oder Juli auf dem Konto von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Anspruch auf die Zahlung haben Beschäftigte nur dann, wenn es entsprechende Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag gibt. Außerdem gibt es den Sonderfall der sogenannten betrieblichen Übung. Dafür müsse das Urlaubsgeld aber mindestens über drei Jahre lang wiederholt und vorbehaltlos gezahlt worden sein, so Görzel.

Und bekommen alle Beschäftigte eines Unternehmens Urlaubsgeld? Nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz dürfe der Arbeitgeber einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund nicht vom Urlaubsgeld ausnehmen und somit schlechter stellen, so Görzel. 

Ein sachlicher Grund kann zum Beispiel sein, dass das Arbeitsverhältnis - etwa während der Elternzeit - ruht. Es kommt aber immer auf die jeweiligen Vereinbarungen im Einzelfall an, ob ein Anspruch auf Urlaubsgeld besteht oder nicht. 

Kündigung und Krankheit: Kürzung beim Urlaubsgeld möglich

Auch die Höhe des Urlaubsgelds kann dem Fachanwalt zufolge je nach Absprache variieren. «Konkret muss das Urlaubsgeld anhand der zugrundeliegenden Vereinbarung berechnet werden.» Beispiel: Eine tarifliche Vereinbarung sieht vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für jeden tariflichen Urlaubstag ein zusätzliches Urlaubsgeld bekommen. Beschäftigte, die etwa in Teilzeit arbeiten, haben dann nur einen Anspruch auf reduziertes Urlaubsgeld - gemäß dem jeweiligen Verhältnis ihrer Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit. 

«Auch bei einer Kündigung oder bei Krankheit, kann das Urlaubsgeld dann unter Umständen gekürzt werden», so Görzel. 

Wichtig: Das Urlaubsgeld ist etwas anderes als das Urlaubsentgelt. Urlaubsentgelt meint, dass Beschäftigte auch während ihres Urlaubs weiter ihr Gehalt bekommen. Dieser Anspruch ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die deutsche Wirtschaft scheint das Gröbste überstanden zu haben. Nach einem leichten Wachstum zu Jahresbeginn könnte die Wirtschaftsleistung erneut etwas zulegen. Davon könnte auch das Gastgewerbe profitieren.

Es passiert schneller und häufiger, als man denkt: Das Mailkonto wird gehackt. Welche Ursachen das hat, was man tun kann und vor allem wie - erklärt in drei Schritten.

Anbieter von KI-Systemen versprechen eine goldene Zukunft, in der Computer langweilige Routine-Jobs erledigen. Viele Arbeitnehmer müssen sich aber anstrengen, um nicht zu den KI-Verlierern zu gehören.

Sie wollen offene Stellen schnell bekannt machen? Verleihen Sie Ihrer Ausschreibung mit einer Veröffentlichung im Tageskarte-Newsletter und auf der Tageskarte-Webseite FÜR NUR 199 EURO jetzt zusätzlichen Schwung. 14.000 echte Abonnenten jetzt einfach und direkt ansprechen.

Die Konjunkturaussichten für Deutschland hellen sich nach Einschätzung der Bundesbank allmählich auf. Nach dem leichten Plus zu Beginn des laufenden Jahres dürfte die Wirtschaftsleistung im zweiten Quartal erneut etwas ansteigen.

Von Mai bis Oktober werden Jugendliche und Eltern verstärkt auf die guten Chancen in der dualen Ausbildung aufmerksam gemacht. Ausbildungsbetriebe und Verbände können sich mit eigenen Veranstaltungen und Initiativen beteiligen.

Weniger als vier Wochen vor dem Beginn der Fußball-EM in Deutschland, blicken Branchenverbände mit gemischten Erwartungen auf das Großereignis. Während vor allem der Handel einen positiven Schub erwartet, zeigt sich bei Hotels und Gaststätten teils noch Zurückhaltung. 

Schwarze statt rote Arbeitshose getragen? Was zunächst kleinlich klingt, kann für Beschäftigte ernsthafte Folgen haben. Welche Vorschriften Arbeitgeber bei Kleidung machen dürfen, zeigt ein Urteil.

Der Umsatz im Gastgewerbe ist im März 2024 gegenüber Februar 2024 um 1,5 Prozent gesunken. Gegenüber dem März 2019, dem Vergleichsmonat vor der Corona-Pandemie, lag der Gastgewerbeumsatz real 13,3 Prozent niedriger.

Fensterlose Arbeitsplätze mag niemand: Den ganzen Tag ohne Tageslicht zu verbringen, ist nicht gesund und kann die Arbeitsmotivation mindern. Ist es zulässig, dass Arbeitnehmer am Arbeitsplatz so von der Außenwelt abgekapselt werden?