Warnung vor nicht ordnungsgemäßen AU-Bescheinigungen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Bereits vor einiger Zeit hatte der DEHOGA vor wettbewerbswidrig beworbenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) über die Webseite www.dransay.com gewarnt. Aus gegebenem Anlass weisen wir auf Folgendes hin: Die hinter der Webseite stehende Ltd. hat mittlerweile ihren Sitz aus Deutschland wegverlegt, bietet aber weiter AU’s ohne persönlichen Arztkontakt an. Eine solche AU entspricht nicht deutschem Recht und kann deshalb auch keinen Entgeltfortzahlungsanspruch eines Arbeitnehmers auslösen. Auch die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung wurde Ende März dieses Jahres beendet.

Mehrere für die genannte Webseite tätige „Ärzte“ mit verschiedenen Praxisadressen in ganz Deutschland sind den Krankenkassen namentlich bekannt (Haresh Kumar, Ahmad Abdullah, Hassan Zuberi). Diese sind nicht bei den Ärztekammern registriert, worauf auf den Webseiten der Ärztekammern auch hingewiesen wird. Von diesen „Ärzten“ kann es deshalb auch keine eAU’s geben.

 

Der DEHOGA empfiehlt Arbeitgebern von gesetzlich versicherten Arbeitnehmern, ausschließlich eine eAU als Grundlage für die Entgeltfortzahlung zu akzeptieren. Eine Papier-AU als „Doppel“ für den Arbeitnehmer ist zwar sinnvoll. Es gibt aber – selbst bei Behandlung durch einen Privatarzt – keinen nachvollziehbaren Grund, warum bei gesetzlich Versicherten keine eAU ausgestellt wird. Wenn die eAU durch den Arbeitgeber bei der Krankenkasse angefragt wird und „Ablehnungsgrund 4“ erscheint, bedeutet das, dass die Krankenkasse die eAU nicht akzeptiert hat. Papier-AU’s der genannten Personen können Sie immer zurückweisen und den einreichenden Mitarbeiter auf die entsprechende Warnung auf der Webseite Ihrer Landes-Ärztekammer hinweisen. Sollten Sie Entgeltfortzahlungswünschen Ihrer Arbeitnehmer auf Basis einer Papier-AU eines anderen „Arztes“ ausgesetzt sein und Grund zur Annahme eines Missbrauchs haben, können Sie solche Fälle dem DEHOGA mitteilen. Wir melden Verdachtsfälle an den GKV-Spitzenverband weiter.

Hier einige Warnmeldungen auf Webseiten von Ärztekammern:

Berlin: Warnung: Nicht bekannte Arztpraxen auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen | Ärztekammer Berlin (aekb.de)

Hessen: CAVE: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen durch nicht existente Arztpraxis (laekh.de)

Bremen: Ärztekammer Bremen * Ärzte (aekhb.de)

MV: Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern (aek-mv.de)

NRW: Warnung: Unbekannte Ärzte auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (aekno.de)

Niedersachsen: Detail - ÄKN - Ärztekammer Niedersachsen (aekn.de)

Sachsen: Warnung Unbekannter Arzt auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen - Presse - Sächsische Landesärztekammer * (slaek.de)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Beschäftigten in Deutschland haben im dritten Quartal 2024 so wenige Überstunden geleistet wie noch nie. Im Schnitt machte jeder und jede Beschäftigte demnach 3,3 bezahlte und 3,9 unbezahlte Überstunden.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich im Dezember auf etwas mehr Nettogehalt freuen - und das ganz ohne Gehaltserhöhung oder Weihnachtsgeld. Der Grund ist vielmehr eine rückwirkende Steuererleichterung.

Wenn wir in der aktuellen Wirtschaftslage eines ganz sicher nicht gebrauchen können, dann sind es Nachlässigkeiten des Managements im Arbeitsalltag. Denn wer inkonsequent führt, gefährdet den Erfolg des Unternehmens. Doch wie stellt man das ab? Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.

Auch für das dritte Quartal 2024 hat der DEHOGA die wichtigsten wirtschaftlichen Kennzahlen aus Hotellerie und Gastronomie in seinem Zahlenspiegel zusammengestellt. Hierin gibt es zahlreiche Informationen rund um Umsatz- und Beschäftigtenzahlen, Ausbildung, Gewerbean- und -abmeldungen und vieles mehr.

Die Weihnachtsmärkte sind geöffnet, und die Glühwein-Hersteller erwarten in den kommenden Wochen ein gutes Geschäft. Besonders weißer Glühwein wird immer beliebter.

Verbraucher essen mehr Gemüse und weniger rotes Fleisch, insbesondere Schweinefleisch, und Fleischerzeugnisse sowie alkoholische Getränke – diese Trends im Lebensmittelverbrauch hat die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) in ihrem 15. DGE-Ernährungsbericht veröffentlicht.

Ende  November 2024 wurde die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet. Welche Beitragssätze, Bemessungsgrenzen und Sachbezugswerte ab dem 1. Januar 2025 gelten, steht bei Tageskarte.

Die Weihnachtsmarkt-Zeit ist in vollem Gange. Da ist der Glühwein in der Mittagspause eine willkommene Abwechslung zum üblichen Lunch-Programm. Oder droht dann Ärger mit dem Arbeitgeber?

Die weltweite Weinerzeugung sinkt in diesem Jahr möglicherweise auf den niedrigsten Stand seit 1961. Hauptursache sind extreme Klimaschwankungen. Experten mahnen eine Anpassung der Branche an.

Die Essensgewohnheiten ändern sich. Konsumenten in Deutschland geben mehr Geld für Snacks aus, wie eine Studie zeigt. Vor allem Jüngere verzichten häufig auf die klassischen Mahlzeiten. Warum?