Wer spontan verreist, darf fristlos rausfliegen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Eine Junior-Managerin eines Düsseldorfer Unternehmens sollte eigentlich bis 10 Uhr am Montag am Schreibtisch sitzen. Stattdessen schickte sie eine E-Mail mit dem Betreff „Spontan-Urlaub“ an ihren Vorgesetzten. Darin teilte sie laut Gericht mit, dass sie wegen ihrer bestandenen Prüfung im berufsbegleitenden Studium von ihrem Vater mit einem Aufenthalt auf Mallorca überrascht worden sei. Und in der Euphorie und Eile hätte sie keine Möglichkeit gehabt, ihre Abwesenheit an ihrem Rechner zu vermerken.

Noch am gleichen Tag antwortete ihr Vorgesetzter, dass ihre Anwesenheit jedoch aus betrieblichen Gründen erforderlich sei. Sie könne stattdessen den kommenden Freitag sowie Montag und Dienstag frei nehmen. Das reichte der Mitarbeiterin jedoch nicht, schließlich befand sie sich bereits auf Mallorca. Daher bestünde auch keine Möglichkeit, ins Büro zu kommen, so ihre Antwort. Da sie auch am folgenden Montag nicht zur Arbeit erschien, kündigte ihr das Unternehmen. 

Gegen den Rauswurf zog die Controllerin vor Gericht – und verlor nun auch in der zweiten Instanz. Die eigenmächtige Inanspruchnahme von Urlaub sei ein Kündigungsgrund, der an sich sogar eine fristlose Kündigung rechtfertige, erklärte das Gericht. Da sie zu erkennen gegeben habe, dass sie an ihrem Urlaub festhalte und nicht zur Arbeit kommen werde, habe sie die falschen Prioritäten gesetzt und ihre vertragliche Pflicht zur Arbeit verletzt. Am Ende hatte die ehemalige Mitarbeiterin sogar noch Glück: Beide Parteien einigten sich auf eine fristgerechte Kündigung und 4.000 Euro Abfindung. 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Jeder vierte Haushalt in Deutschland serviert dieses Jahr an Weihnachten Fisch zum Festtagsessen. Doch welcher Fisch ist der beliebteste? Und wie sieht es mit Krustentieren wie Garnelen, Krabben und Scampi aus?

Die Stimmung im Gastgewerbe Sachsen-Anhalts ist angespannt: Hohe Kosten und geringere Umsätze schaffen Unsicherheit. Die aktuelle IHK-Saisonumfrage gibt Einblicke.

Das Smartphone hat auch an Heiligabend unter dem hell erleuchteten Weihnachtsbaum seinen Platz gefunden. Nur bei jedem und jeder Fünften werden die Smartphones an Heiligabend stummgeschaltet.

Der private Konsum in Deutschland wird nach einem bisher eher durchwachsenen Weihnachtsgeschäft auch im nächsten Jahr nicht zum großen Zugpferd für die Konjunktur. Allerdings hat die Kauflaune zuletzt zumindest etwas zugenommen.

Der Umsatz im Gastgewerbe ist im Oktober 2024 gegenüber September 2024 unverändert geblieben. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lagen die Zahlen gegenüber Oktober 2019, dem Vergleichsmonat vor der Corona-Pandemie real 15,1 Prozent niedriger.

Die angespannte wirtschaftliche Lage in Deutschland schlägt sich auch 2025 im Konsumverhalten nieder. Deutsche Verbraucher wollen noch stärker auf nicht-notwendige Einkäufe verzichten, weil weniger Geld zur Verfügung steht. Auch die Gastronomie muss sich auf eine immer weiter rückläufige Nachfrage einstellen, so eine Umfrage.

An Heiligabend doch noch schnell die Mails checken, an Silvester ein kurzes Telefonat mit der Kollegin führen: So sehen die Festtage bei vielen berufstätigen Deutschen aus. Zwar haben drei Viertel von ihnen in dieser Zeit Urlaub – allerdings ist nur knapp die Hälfte davon während dieser Zeit nicht erreichbar.

Weihnachten – Zeit für Ruhe und Familie. Doch was, wenn die Führungskraft plötzlich anruft und die Besinnlichkeit stört? Was arbeitsrechtlich gilt.

Das Bundesfinanzministerium hat die Sachbezugswerte für das kommende Jahr 2025 veröffentlicht. Wenn Mitarbeitern unentgeltlich oder verbilligt Mahlzeiten gewährt werden, bestimmen die Werte unter anderem, wie viel dem Lohn unter einkommenssteuerrechtlichen Gesichtspunkten hinzuzurechnen ist.

In Berlin wurden in dieser Woche zum 19. Mal die Spitzen-Azubis aus den IHK-Berufen ausgezeichnet. Diese Bundesbesten haben in ihren Abschlussprüfungen bei den IHKs die höchsten Punktzahlen erreicht und sich damit unter rund 250.000 Prüfungsteilnehmern durchgesetzt. Die Prüfungsbesten aus Hotellerie und Gastronomie bei Tageskarte.