Besonders in wirtschaftlich angespannten Zeiten, stellen Arbeitgeber gerne mal befristete Arbeitsverträge aus. Für Beschäftigte bedeutet das viel Unsicherheit. Wichtig zu wissen: Ein unbefristeter Vertrag kann nicht unbegrenzt als solcher verlängert werden.
Wie oft das geht, kommt auf die Art des Vertrages und den Grund an, erklärt Volker Görzel, Anwalt für Arbeitsrecht. In der Regel dürfe eine sachgrundlose Befristung maximal zwei Jahre dauern. In dieser Zeit seien dann auch nur bis zu drei Verlängerungen von jeweils sechs Monaten möglich, erklärt der Fachanwalt.
Wenn diese Vorgaben nicht eingehalten werden und der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer zum Beispiel länger beschäftigt, dann besteht das Vertragsverhältnis unbefristet. Längere Zeiträume kann es Görzel zufolge aber bei Tarifverträgen in einigen Branchen geben. Dort sind es dann in der Regel maximal vier Jahre, die man befristet angestellt sein darf.