Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.): Schrittweise Einführung ab November 2024

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Nach Informationen des Bundesministeriums der Finanzen erhalten alle wirtschaftlich Tätigen ab November 2024 eine Wirtschafts-Identifikationsnummer. Zu den wirtschaftlich Tätigen zählen natürliche Personen, die als Unternehmer oder Freiberufler tätig sind, juristische Personen oder Personenvereinigungen. Gewerbetreibende, Einzelkaufleute und Freiberufler erhalten, neben ihrer bereits bestehenden Steuer-Identifikationsnummer, zusätzlich für den betrieblichen Bereich eine Wirtschafts-Identifikationsnummer. Wer mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, erhält mehrere Identifikationsnummern.

Die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer wird vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben und dem wirtschaftlich Tätigen mitgeteilt. Ein Antrag ist nicht erforderlich und auch nicht möglich. Die Wirtschafts-Identifikationsnummer bleibt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit bestehen und ändert sich nicht. Die Wirtschafts-Identifikationsnummer dient als einheitliches und dauerhaftes Identifizierungsmerkmal der wirtschaftlich Tätigen.


 

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