Wo sich Geschäftsreisende unsicher fühlen 

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Geschäftsreisende fühlen sich an Bahnhöfen oder in U-Bahn-Stationen unsicherer als an Flughäfen, so eine Untersuchung von Carlson Wagonlit Travel. Wie CWT feststellte, fühlten sich die Befragten am unsichersten in Bahnhöfen (50 Prozent), zu Fuß (42 Prozent), beim sogenannten „Ridesharing“ (39 Prozent), in Bussen (39 Prozent), Taxis (36 Prozent) und in Zügen (35 Prozent). An Flughäfen (34 Prozent), in Flugzeugen (31 Prozent), in Restaurants (30 Prozent) sowie in Hotels (27 Prozent) fühlten sie sich etwas sicherer. 

Die Travelmanager in den Unternehmen sollten ihre Sicherheitsprogramme darauf ausrichten, worüber sich die Reisenden wirklich Sorgen machen, erklärte CWT. Schon die kleinen Dinge könnten einen großen Unterschied machen, wie zum Beispiel klare Anweisungen für das Verlassen des Flughafens oder zu vertrauenswürdigen Lieferanten. 

Da Fahrgemeinschaftsdienste wie Uber häufiger werden und mancherorts die traditionellen Taxis verdrängen, machen einige Reisende mittlerweile wenig Unterschied zwischen den Angeboten. In Taxis fühlen sich die Geschäftsreisenden laut CWT aber immer noch etwas sicherer. Am stärksten betroffen sind Reisende aus dem asiatisch-pazifischen Raum: 43 Prozent von ihnen werden in Mitfahrgelegenheiten nervös. In Amerika sind es 40 Prozent, in Europa 34 Prozent. 

Obwohl Ridesharing vor allem mit der jüngeren Generation in Verbindung gebracht wird, zeigen die Ergebnisse, dass sich diese Altersgruppe mehr um die persönliche Sicherheit sorgt: Die Millennials sind in allen Regionen am ängstlichsten. Im asiatisch-pazifischen Raum ist die Hälfte der Millennials sehr oder etwas besorgt, wenn sie einen Mitfahrservice nutzen. In Amerika sind es 47 Prozent, in Europa 44 Prozent. 

Diese Unterschiede könnten laut Untersuchung auf das Geschlecht zurückzuführen sein. Dies könne daran liegen, dass Männer mit höherer Wahrscheinlichkeit geschäftlich reisen, je älter sie werden.  Für weibliche Geschäftsreisende gelte demnach jedoch genau das Gegenteil.
 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Unpassendes Schuhwerk, falsche Hosenfarbe oder zu lange Fingernägel: Nicht immer passt Arbeitgebern das Erscheinungsbild von Beschäftigten in den Kram. Aber welche Vorgaben dürfen sie machen?

Wegen Streik oder Unwetter am Urlaubsort gestrandet? Zusätzliche Urlaubstage klingen verlockend, aber nicht, wenn man eigentlich längst wieder arbeiten sollte. Diese Konsequenzen drohen Arbeitnehmern.

Ein deutsches Sprichwort lautet: „Nur Bares ist Wahres“. Mit der Realität beim Bezahlen in Deutschland hat dieser Spruch aber immer weniger gemein. Die Liebe zum Bargeld bröckelt.

In Sachsen-Anhalt haben die Sommerferien in diesem Jahr vergleichsweise früh begonnen. Auch weil das Wetter unbeständig war, lief das Geschäft in Hotels und Gastronomien nicht so gut.

Viele dürften das kennen: arbeiten, bis es nicht mehr geht - oder länger. Sind die Ansprüche, die Menschen an sich stellen, zu hoch, bedeutet das enormen Stress. Doch es gibt noch mehr Ursachen.

Für viele Arbeitnehmer in Deutschland gehören Überstunden zum Arbeitsalltag. Am weitesten verbreitet war Mehrarbeit im vergangenen Jahr in den Bereichen Finanz- und Versicherungsleistungen und Energieversorgung, am niedrigsten im Gastgewerbe.

Eine Abmahnung kann in der Personalakte verbleiben, ohne dass sie je verfällt. Aber trifft das auf alle Abmahnungen zu? Und: Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei unrechtmäßigen Abmahnungen?

Röstaromen sind geschmacklich eine feine Sache. Und für viele Genießer besonders lecker, wenn das Grillgut über Holzkohle lag. Doch steht der Kohlegrill drinnen, kann’s problematisch werden. Die BGN hat passende Tipps parat.

Die Architektur moderner Bürogebäude durchläuft eine bemerkenswerte Metamorphose. Nicht mehr nur Orte der Arbeit, verwandeln sich Bürogebäude in Räume, die Gesundheit und Wohlbefinden der Mitarbeiter in den Mittelpunkt stellen.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die eServices im Bereich Arbeitsmarktzulassung erweitert. Anträge für Ferienbeschäftigungen können seit dem 18. Juli 2024 vollständig digital gestellt werden. Das berichtet der DEHOGA Bundesverband.