Wöchentliche Arbeitszeit erhöhen, ohne mehr Geld zu zahlen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Kann eine Arbeitszeiterhöhung ohne Lohnausgleich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden? Das ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Mainz (Az.: 6 Sa 167/23).

In dem Fall, auf den die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) verweist, klagte ein Zerspanungsmechaniker gegen seinen Arbeitgeber. Er wollte eine Differenzvergütung für 57 Monate. 

Arbeitgeber erhöht Arbeitszeit ohne Lohnausgleich

Hintergrund: Der Arbeitgeber hatte im Zuge einer wirtschaftlichen Krise des Unternehmens die Arbeitszeit zunächst befristet und später unbefristet von 37 auf 40 Stunden erhöht, ohne einen Lohnausgleich zu gewähren. Dazu gab es eine Betriebsversammlung, die Beschäftigten unterschrieben im Anschluss eine Vereinbarung. Der Kläger machte geltend, dass ein Lohnausgleich vereinbart worden sei. Das bestritt der Arbeitgeber. 

Die Entscheidung: Das Gericht wies die Klage ab. Arbeitgeber und Arbeitnehmer hätten eine Vereinbarung über die Arbeitszeiterhöhung auf 40 Stunden ohne Lohnausgleich wirksam vereinbart - somit stehen dem Kläger laut Gericht weder Differenzlohnansprüche noch weitere Beträge an Sondervergütung zu.

Spätestens nach einem Jahr klar: Kein Lohnausgleich

Die vom Kläger unterzeichnete Vereinbarung enthalte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Das Gericht betonte, dass es bei der Auslegung von AGB auf den objektiven Inhalt und typischen Sinn der Vereinbarung ankomme, so wie sie von den Vertragspartnern verstanden werde. 

Der Wortlaut der Vereinbarung ließ zwar offen, ob ein Lohnausgleich gewährt werden sollte oder nicht. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens und der damit verbundenen Betriebsversammlung kam das Gericht jedoch zu dem Ergebnis, dass die Arbeitnehmer einer Stundenerhöhung ohne Lohnausgleich zugestimmt hätten. 

Und: Auch wenn zunächst Unklarheiten bestanden hätten, sei spätestens nach über einem Jahr ohne Lohnausgleich für die Belegschaft klar gewesen, dass eine Arbeitszeitverlängerung ohne Lohnausgleich erfolgen sollte, heißt es im Urteil weiter. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Angeschlagen, aber trotzdem arbeiten? Das ist keine Seltenheit, zeigt eine Umfrage. Mehr als die Hälfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland (55 Prozent) geht gelegentlich auch dann zur Arbeit, wenn sie sich unwohl oder krank fühlt. Bei einem Drittel (33 Prozent) kommt das sogar häufig vor. 

Dass das Finanzamt Verzugszinsen für zu spät eingereichte Steuererklärungen verlangt, ist nicht ungewöhnlich. Kommt die Forderung aber vom Bundeszentralamt für Steuern, sollten Sie skeptisch werden.

Sommerhitze kann im Joballtag ganz schön zu schaffen machen. Wozu Arbeitgeber dann verpflichtet sind - und bis wann Beschäftigte trotz allem weiterarbeiten müssen.

Urlaub machen und noch extra Geld vom Arbeitgeber bekommen: Das Urlaubsgeld versüßt Beschäftigten die Reisezeit. Aber wer bekommt die Sonderzahlung? Eine Expertin erklärt die Rechtslage.

Feuerlöscher sind das wichtigste Hilfsmittel zur frühen Brandbekämpfung. Aber wer weiß genau, welche Feuerlöscher Gastgeber im Betrieb benötigen, wieviele Feuerlöscher schon da und ob die richtigen Geräte dabei sind? Diese Fragen lassen sich recht leicht beantworten – mit dem Berechnungstool der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe.

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz  (CO₂KostAufG) hat das Ziel, die entstandenen CO₂-Kosten durch die Nutzung von fossilen Energieträgern gerecht zwischen Vermieter und Mieter aufzuteilen. Damit können sich Gastgeber vielfach bares Geld zurückholen.

Die Talsohle in der mittelständischen Wirtschaft ist noch nicht erreicht. Der Datev-Mittelstandsindex sinkt im Vorjahresvergleich um 0,9 Prozent. Weiter abwärts geht es auch im Gastgewerbe. Die Umsätze sanken im April im Vergleich zum Vorjahresmonat um 2,4 Prozent, im März sogar um 6,0 Prozent.

Eine Firma erfolgreich aufbauen und am Ende des Arbeitslebens einfach das Licht ausmachen und die Firma abwickeln? Ein düsteres Szenario, das leider häufig Realität ist.

Sie sind in hippen Großstädten angesagt und junge Leute in Skandinavien lieben sie. Doch sonst sind Pet Nats weniger bekannt - bisher. Was man über den natürlich perlenden Weingenuss wissen muss.

Steuerberater, Busfahrer, Servicekräfte: In vielen Unternehmen fehlt Personal. Besonders stark spürt die Dienstleistungsbranche den Fachkräftemangel. Mit der schwachen Konjunktur hat sich die Lage geändert. Eine neue Studie gibt aber keine Entwarnung.