Zählt Umziehen und Duschen im Betrieb zur Arbeitszeit?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Sind Umkleide-, Dusch- und Wegezeiten vergütungspflichtige Arbeitszeit? Darüber musste zuletzt das Bundesarbeitsgericht (BAG, Az. 5 AZR 212/23) entscheiden. Der Bund-Verlag erklärt die Details des Urteils. Demnach lassen sich folgende Richtlinien festhalten:

  • Umkleidezeiten: Das An- und Ablegen spezieller Arbeitskleidung im Betrieb ist Arbeitszeit, wenn die Kleidung vom Arbeitgeber vorgeschrieben ist und der Arbeitgeber die Kleidung stellt - so auch die ständige Rechtsprechung des BAG.
  • Wegezeiten: Auch Wege vom Umkleideraum zum Arbeitsplatz und zurück gehören zur Arbeitszeit, sofern die Arbeitskleidung nur im Betrieb getragen werden darf.
  • Duschzeiten: Duschzeiten sind dann vergütungspflichtige Arbeitszeit, wenn sich der Arbeitnehmer während der Arbeit so stark verschmutzt, dass ihm nicht zugemutet werden kann, seine Privatkleidung anzuziehen oder den Heimweg anzutreten, ohne sich vorher gewaschen zu haben. Maßstab sei dabei aber nicht das subjektive Empfinden des einzelnen Arbeitnehmers, sondern eine objektive Einzelfallbetrachtung.

Ist Duschen Arbeitszeit? Frage bleibt Einzelfallentscheidung

Ob Arbeitnehmer die Zeit fürs Duschen tatsächlich vergütet bekommen, hängt also immer auch von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Ausschlaggebend ist etwa, wie schmutzig Beschäftigte bei der Arbeit werden - nicht jede körperliche Anstrengung lasse das Duschen notwendig erscheinen, so das Bundesarbeitsgericht. Der konkrete Grad der Verschmutzung müsse im Einzelfall geprüft werden. 

Entscheidend kann auch sein, ob das Duschen fremden Bedürfnissen dient - der Arbeitgeber das Duschen also ausdrücklich angeordnet hat oder es aus gesundheitlichen Gründen nötig ist, weil etwa mit gefährlichen Stoffen gearbeitet wird.

Wie lang Duschen ist genug geduscht?

In dem konkreten Fall forderte ein Containermechaniker von seinem Arbeitgeber die Vergütung für Umkleide-, Körperreinigungs- und Wegezeiten. Er musste bei seiner Arbeit zum Beispiel Container abschleifen und nachlackieren. Nach der Arbeit zieht sich der Arbeitnehmer im Betrieb um, duscht im Betrieb und legt die verschmutzte Arbeitskleidung zur Reinigung durch den Arbeitgeber ab. Diese Zeiten wollte er vergütet bekommen.

Das Bundesarbeitsgericht hat den Fall zur neuen Verhandlung an das Landesarbeitsgericht Nürnberg zurückverwiesen. Zwar steht dem BAG-Urteil nach fest, dass der Kläger grundsätzlich einen Anspruch auf Vergütung der Dusch- und Umkleidezeiten hat. Die Parteien streiten aber noch darüber, ob und in welchem Umfang aber Körperreinigungs- und Umkleidezeiten anfallen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Wie in den letzten Jahren waren auch im Beratungsjahr 2023/24 mehr Ausbildungsstellen gemeldet als Bewerberinnen und Bewerber. Die Lücke zwischen beiden Marktseiten ist jedoch kleiner geworden, wie nun die Bundesagentur für Arbeit meldet.

Die Herbstbelebung am Arbeitsmarkt fällt in diesem Jahr weitgehend aus. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung haben im Oktober zwar abgenommen - wie schon im Vormonat waren die Rückgänge aber sehr gering.

Im Management weiß man nie, was am nächsten Tag auf einen wartet. So hört man von vielen Führungskräften. Bei näherer Betrachtung stellt sich heraus, die Führung, und damit auch die Mitarbeiter, sind auf das Unvorhergesehene nicht genügend vorbereitet. Wie kriegen wir das tägliche Chaos in den Griff? Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.

Der Hunger der Deutschen auf italienische Pasta wächst. Die vor allem in Süddeutschland geschätzten Spätzle finden hingegen immer weniger Freunde.

Mit dem Betreff „DEHOGA Nordrhein e.V. - Ihre Beitragsrechnung“ wird derzeit eine angebliche Rechnung des DEHOGA Nordrhein als ZIP-Datei versandt. Dabei handelt es sich um Spam.

Die Konsumlaune der Verbraucherinnen und Verbraucher erholt sich etwas, dennoch bleibt die Stimmung insgesamt pessimistisch. Die konjunkturelle Entwicklung schätzten die Verbraucher allerdings erneut etwas pessimistischer ein.

Früher gehörte das Glas mit Erdbeer- oder Himbeermarmelade automatisch auf den Frühstückstisch. Doch die Gewohnheiten vieler Menschen haben sich geändert. Die Hersteller müssen erfinderisch werden.

Seit 2022 sind die krankheitsbedingten Fehlzeiten in Deutschland deutlich angestiegen. Eine aktuelle Studie des ZEW Mannheim​​​​​​​ zeigt, dass wesentlich für diese Zunahme eine verbesserte statistische Erfassung der Krankheitstage ist.

Eine neue Studie der Universität Cambridge legt nahe, dass die steigende Anzahl an Häusern und Wohnungen, die über Airbnb kurzfristig vermietet werden, in London zu einer erhöhten Kriminalitätsrate führt. Insbesondere Einbrüche und Raubüberfälle treten vermehrt auf.

Deutschland ist der mit Abstand größte Markt für pflanzliche Lebensmittel in Europa und baut seinen Vorsprung noch weiter aus. Trotz der Zuwächse machen die pflanzenbasierten Optionen bislang nur einen kleinen Teil des gesamten Marktes aus.