Zweckentfremdung von Wohnraum: Zwei Millionen Euro Bußgelder in Frankfurt

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Im Kampf gegen illegal vermietete Ferienwohnungen hat die Stadt Frankfurt in den vergangenen Jahren Bußgelder über insgesamt zwei Millionen Euro verhängt. Seit Erlass einer Regelung gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum im Jahr 2018 habe man insgesamt 700 Verfahren eingeleitet, teilte eine Sprecherin der Stadt auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Über 1050 illegal vermietete Apartments habe die Bauaufsicht in dieser Zeit aufgespürt.

Den Angaben zufolge sind diese Verfahren das Ergebnis von Recherchen auf gängigen Vermietungs-Plattformen sowie von Hinweisen aus der Bevölkerung. Denn, wer eine ungenehmigte Ferienwohnung entdeckt hat, kann dies per Email an die Bauaufsicht Frankfurt melden. Ein Verstoß kann dann eine Geldbuße von bis zu 25 000 Euro nach sich ziehen.

Dass Wohnraum knapp ist und deshalb nicht zweckentfremdet werden darf, zum Beispiel als Ferienwohnung, haben die Stadt Frankfurt 2018 und die Stadt Darmstadt 2021 in der sogenannten Ferienwohnungssatzung festgelegt. Ziel dieser Satzung ist der Schutz des bestehenden Wohnraums. Laut Bauaufsicht Frankfurt besagt sie, dass «jede Form der Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung oder zu Zwecken der Fremden­Beherbergung einer Genehmigung» bedarf.

Auch in Darmstadt konnte die Bauaufsicht seit Inkrafttreten der Regelung 2021 bereits 129 Verstöße feststellen. Es sei in diesen Fällen gelungen, 63 Wohneinheiten mit einer Gesamtflächenanzahl von 4358 Quadratmetern als Wohnraum zurückgewinnen, teilte ein Sprecher der Stadt mit. Ähnlich wie in Frankfurt könne ein Bußgeld von bis zu 25 000 Euro verhangen werden. Da beim Amt für Wohnungswesen Anfang Juni insgesamt 2618 Haushalte für den Erhalt einer sozial geförderten Wohnung registriert waren, werde jeder Wohnraum gebraucht, sagte Bürgermeisterin Barbara Akdeniz (Grüne) auf Anfrage. Vor diesem Hintergrund wünsche sie sich eine landesweite Regelung, die etwa die Ahndung von Leerständen möglich mache.

Ein Gesetz zur Wohnraumzweckentfremdung auf Landesebene wurde 2004 außer Kraft gesetzt. Seitdem gibt es in anderen hessischen Großstädten, die nicht selbstständig nachgelegt haben, keine vergleichbaren Satzungen mehr. Nach Angaben von Kommunen ist es deshalb etwa in Kassel, Gießen und Offenbach auch nicht möglich, zweckentfremdete Wohnungen zu melden.

Allerdings sei ein solches Gesetz dort auch nicht nötig, wie die Städte auf Anfrage mitteilen. Da etwa Offenbach, anders als Frankfurt, keine großen Touristenmengen anziehe, sei auch die Anzahl der Wohnungen, die dem regulären Wohnungsmarkt entzogen würden, um einiges geringer, teilte ein Sprecher der Stadt Offenbach mit. Auch in Kassel ist die Leerstandsquote laut Angaben der Stadt sehr gering. 2020 habe sie beispielsweise nur 2,2 Prozent betragen. (dpa)


 

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