Mit der warmen Jahreszeit gewinnt die Außengastronomie wieder an Bedeutung. Für die Betriebe bedeutet das Chance und Risiko zugleich, denn die Bewirtschaftung der Gäste kann nicht einfach in den Außenbereich verlagert werden. Stattdessen herrschen dort Besonderheiten, die spezielle Vorkehrungen notwendig machen. Das gilt zum Beispiel für den Schutz der Gäste sowie Mitarbeiter vor der Sonne.
Warum ein Sonnenschutz wichtig ist
Die Sommerhitze ist für viele Menschen ein Grund, sich im Restaurant in den Außenbereich zu setzen – einige flüchten aber auch gezielt in die klimatisierten Innenräume. Es ist deshalb sinnvoll, den Gästen beide Optionen zu bieten und jeweils für optimale Bedingungen zu sorgen. Das umfasst die bereits erwähnte Klimaanlage in Bereichen, die entsprechend gekühlt werden können, aber auch den Außenbereich. Dort ist es ebenfalls wichtig, den Kunden die Möglichkeit zu geben, der direkten Sonne zu entfliehen. Denn nicht nur, dass die Hitze ansonsten zu groß wird, schlimmstenfalls sogar gefährlich, sondern zugleich ist die UV-Strahlung im Sommer am höchsten und birgt ebenfalls gesundheitliche Gefahren. Um also einen Sonnenbrand, einen Hitzschlag oder ähnliche Folgen zu verhindern, ist ein Sonnenschutz essentiell. Ansonsten drohen die Gäste zur Konkurrenz zu wechseln und auch die Mitarbeiter könnten unter den Arbeitsbedingungen im Freien leiden.
Vorsorgepflicht für Arbeitgeber
Der Gesundheitsschutz der Mitarbeiter ist in Deutschland eine wichtige Pflicht für jeden Arbeitgeber. Das gilt auch im Service. Dieser umfasst demnach, bei der Arbeit in der Außengastronomie einen Sonnenschutz bereitzustellen. Ein entsprechender Vorschlag für umfassende gesetzliche Regelungen aus dem Jahr 2018, der vom Ausschuss für Arbeitsmedizin unterbreitet wurde, wurde bislang zwar nicht bewilligt – dennoch darf sich kein Arbeitgeber aus der Verantwortung ziehen. Es ist daher ratsam, im Terrassengeschäft sowie in Biergärten im Einzelfall eine Lösung für den Sonnenschutz zu entwickeln, der auf einer individuellen Gefährdungsbeurteilung beruht. Solche Gefährdungen sind zum Beispiel ein Sonnenbrand, eine Reizung der Augen, ein Sonnenstich oder ein Hitzschlag als akute Risiken, aber auch daraus resultierende chronische Erkrankungen wie Hautkrebs oder Grauer Star. Obwohl also noch keine allgemeine Pflichtvorsorge beschlossen wurde, müssen die Arbeitgeber geeignete Maßnahmen ergreifen, um solche Risiken vorzubeugen. Oftmals reichen dafür schon kleine Maßnahmen für einen großen Effekt aus, zum Beispiel:
- Installation von Überdachungen wie einer Markise oder einem Sonnenschirm, sodass die Mitarbeiter ihre Wartezeiten ebenso wie einen Großteil ihrer Wege von und zum Gast im Schatten bewerkstelligen können.
- Schichtwechsel zur Mittagszeit, sodass jeder Mitarbeiter nur zeitweise im Freien arbeitet, anstatt über einen zu langen Zeitraum.
- Vermeidung von Hitzestaus sowohl im Außen- als auch im Innenbereich durch eine geeignete Belüftung, gegebenenfalls auch mit Hilfe von Ventilatoren.
- Bereitstellung von ausreichend Getränken sowie Sonnencreme und einer Kopfbedeckung für die Mitarbeiter.
Zuletzt gilt es, an die Eigenverantwortung der Service-Kräfte zu appellieren, denn all diese Maßnahmen können nur Wirkung zeigen, wenn sie von den Mitarbeitern auch genutzt werden. Eine Schulung, welche über die Auswirkungen der Sonneneinstrahlung auf die Gesundheit informiert, ist dafür in regelmäßigen Abständen sinnvoll.
Sonnenschutz für Gäste – ja oder nein?