In Bayern wird man auch in Zukunft weiter Bier aus einem Steinkrug trinken können. Eigentlich besagt EU-Recht, dass ab 2015 keine undurchsichtigen Gefäße für den Ausschank schäumender Getränke verwendet werden dürfen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat aber offenbar eine Ausnahmeregelung formuliert. Demnach müssten die Kunden künftig nur noch darauf hingewiesen werden, dass sie ihr Bier, zwecks Kontrolle, in ein Glas umschütten lassen können.