Restaurants, Cafés und Gaststätten können auch im zweiten Halbjahr dieses Jahres Gäste auf Freiflächen bewirten, ohne dafür extra Gebühren zahlen zu müssen. Wie der Berliner Senat am Dienstag mitteilte, können Bezirksämter auf die Erhebung der sogenannten Sondernutzungsgebühr bis Ende dieses Jahres verzichten.
Die Regelung war eingeführt worden, um in Pandemiezeiten gastronomische Betriebe zu unterstützen. Für das Aufstellen von Stühlen oder Tischen auf die öffentlichen Flächen vor dem Lokal wurden bis dahin Gebühren fällig.